610 Euro im Kfz-Handwerk Thüringen, 1580 Euro im westdeutschen Bauhauptgewerbe: Die Unterschiede bei den Ausbildungsvergütungen sind enorm. Dabei spielen nicht nur die Branche und das Ausbildungsjahr eine Rolle, sondern auch die Region. Das geht aus einer neuen Untersuchung der Hans-Böckler-Stiftung hervor.
16 Branchen ausgewertet
Für die Studie hat das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung 16 Tarifbranchen ausgewählt und ausgewertet. Da für Auszubildende der gesetzliche Mindestlohn nicht gilt ist es für sie von entscheidender Bedeutung, ob ihr Betrieb nach Tarif zahlt oder nicht. Wenn nicht, haben sie ein Anrecht auf eine „angemessene Vergütung“. Sie muss sich an den Tarifverträgen orientieren und darf maximal 20 Prozent unter dem tariflichen Niveau liegen.
Weniger Tarifbindung, weniger Geld
Das Problem: Immer weniger Betriebe sind tarifgebunden, Tarifverträge als Referenz sind immer weniger päsent. So lässt sich oft kaum noch nachvollziehen, ob die gezahlten Ausbildungsvergütungen nach obiger Definition angemessen sind. Die Folge: Es „werden häufig deutlich niedrigere Vergütungen gezahlt“, so die Forscher. Sie fordern deshalb eine stärkere Tarifbindung und eine gesetzliche Mindestausbildungsvergütung, „um Missbrauch bei Betrieben, die außerhalb des Tarifvertragssystems stehen, vorzubeugen.“
Große regionale Unterschiede
Ein weiteres Ergebnis der Studie: Es gibt eine erhebliche regionale Differenzierung, die Unterschiede betragen bis zu 296 Euro im Monat. Auffällig ist vor allem das West-Ost-Gefälle. Damit zeigen die Ausbildungsvergütungen eine ähnliche Tendenz wie die Tariflöhne. Bundeseinheitliche Tarifreglungen gibt es nur in wenigen Branchen. Dazu gehören unter anderem die Banken und Versicherungen, der Öffentliche Dienst, die Druckindustrie oder die Deutsche Bahn.