Voller Erfolg der Verbraucher gegen E.on Hanse

Das Oberlandesgericht hat heute in dem Urteil über die Sammelklage von 53 Gaskunden gegen E.on Hanse in vollem Umfang den Kunden Recht gegeben. Nach fast acht Jahren geht der längste und einer der wichtigsten Prozesse der Verbraucherzentrale Hamburg zu Ende.

Die Verbraucherzentrale teilt dazu mit:
„Damit ist die im April 2005 erhobene erste Sammelklage gegen einen deutschen Energieversorger zu einem guten Ende gekommen. Da das Gericht die Revision zugelassen hat, ist es indes nicht ausgeschlossen, dass E.on noch den Bundesgerichtshof anrufen wird.

„Das ist ein voller Erfolg für die Gaskunden. Nach fast acht Jahren geht der längste und einer der wichtigsten Prozesse der Verbraucherzentrale Hamburg zu Ende. Wir sind sehr glücklich und freuen uns für die Gaskunden in Norddeutschland“, sagt Günter Hörmann, Geschäftsführer der Verbraucherzentrale Hamburg.

Die ursprünglich 55 Kläger wurden von der Verbraucherzentrale Hamburg koordiniert und unterstützt. Die Klage richtete sich auf Feststellung der Unwirksamkeit der Preiserhöhungen der E.on Hanse. Vor dem Landgericht Hamburg hatten die Kunden obsiegt, weil das Gericht die Vertragsklauseln zur Preisänderung für unwirksam befand. Das von E.on angerufene Oberlandesgericht ordnete dann entgegen der inzwischen vom Bundesgerichtshof eingeschlagenen Linie die Einholung von Sachverständigengutachten zur Angemessenheit der Preise an und bestellte die Gutachter wieder ab. Sodann nahm das Gericht eine Beweisaufnahme vor, um zu klären, ob E.on Hanse die Möglichkeit hatte, sich durch Kündigung der Verträge gegen die Kundenwidersprüche zu wehren oder ob dem Unternehmen dies durch das Bundeskartellamt verwehrt wurde. Unterm Strich gab das Gericht jetzt der Kundenseite in vollem Umfang Recht.

Das Urteil bedeutet – vorbehaltlich der noch ausstehenden Revision – praktisch, dass sämtliche Preiserhöhungen der E.on Hanse der letzten sieben Jahre unwirksam waren. 55.000 Kunden hatten nach Angaben eines E.on-Anwaltes seit 2004 den Preisfestsetzungen widersprochen, davon hatten 5.000 einen Teil der Zahlungen verweigert. Die gegen die Verweigerer angestrengten Zahlungsprozesse vor einer großen Zahl norddeutscher Amts- und Landgerichte hatte E.on in den letzten Jahren fast durchgängig verloren. Die Verbraucher, die nach Widerspruch das Verlangte unter Vorbehalt gezahlt hatten, haben nach dem jetzigen Urteil einen Erstattungsanspruch gegen E.on, allerdings nur für die letzten drei Jahre. Für diese „Vorbehaltszahler“ ist eine weitere Sammelklage der Verbraucherzentrale beim Oberlandesgericht anhängig.

„Wir fordern E.on Hanse auf, jetzt beizudrehen und alle betroffenen Kunden anzuschreiben. Ein Unternehmen, das Verträge mit unwirksamen Preisklauseln im Bestand hat, sollte seine Kunden von sich aus entschädigen. Es ist unwürdig, die Kunden vor Gericht ziehen zu lassen und die Justiz mit weiteren Tausenden von Prozessen zu belasten“, so Hörmann.“

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