„Nun ist die Bundesregierung doch noch zur Vernunft gekommen“, freut sich der SPD-Bundestagsabgeordnete ud Bildungsexperte Ernst Dieter Rossmann: Die Volkshochschulen und anderer öffentlicher Weiterbildungsträger bleiben von der Umsatzsteuerpflicht befreit.
Die Merkel-Rösler-Regierung plante im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2013 die grundsätzliche Umsatzsteuerbefreiung für alle Kurse an den öffentlichen Weiterbildungseinrichtungen zu streichen. Es sollten nur die Bildungsangebote von der Umsatzsteuer befreit bleiben, die „spezielle Kenntnisse und Fertigkeiten“ vermitteln. Das hätte nicht nur viele Bildungsbereiche der Volkshochschulen und anderer Weiterbildungsträger zu 19 Prozent verteuert, sondern auch die Kommunen finanziell belasten können.
Rossmann, Abgeordneter im Kreis Pinneberg, freut sich, dass die Protestbriefe der Volkshochschulen und anderer öffentlicher Weiterbildungs-träger jetzt gefruchtet haben und die Bundesregierung von einer Neuregelung Abstand nehmen will. Rossmann: „Der moderne Bildungsbegriff setzt auf Lebens-langes Lernen und trennt nicht zwischen beruflicher und allgemeiner Weiterbildung.“ In diesem Sinne sei die Vermittlung des Umgangs mit dem Handy an Senioren genau so förderfähige Bildung wie der Englisch-Kurs für Arbeitnehmer oder die Alphabetisierung für Lese- und Rechtsschreibschwache. Rossmann: „Es geht um Teilhabe an Arbeit, Gesellschaft und kulturellem sowie politischem Leben.“ Kriterien zur Abgrenzung zwischen Bildung und Freizeit könnten hier fachlich in der Praxis nicht überzeugen.
Rossmann: „Dieser „Irrweg“ aus dem Bundesfinanzministerium ist nun zum Glück gestoppt. Die Träger der öffentlich verantwortlichen Weiterbildung haben mit ihrer Protestwelle die Politiker der Koalitionsfraktionen zum Umdenken gebracht“.