Volksentscheid: Muss Abstimmung wiederholt werden?

Für Überraschungen war er schon immer gut, und viele seiner Parteifreunde lieben ihn deshalb nicht besonders innig: Jetzt hat Ulrich Karpen (CDU), Professor für Öffentliches Recht an der Hamburger Uni, den laufenden Volksentscheid in Frage gestellt. Wegen schwerer verfahrenstechnischer Mängel müsse die Abstimmung vermutlich wiederholt werden, sagte er gegenüber dem Abendblatt.

Grund für die professorale Schelte: Der Gesetzentwurf, der beim Volksentscheid zur Debatte steht, hatte den verschickten Abstimmungsunterlagen nicht beigelegen. Landeswahlleiter Willi Beiß bleibt bis heute bei seiner Einschätzung, dies sei auch gar nicht vorgeschrieben. Gleichwohl wird die Gesetzesvorlage derzeit nachträglich noch an alle Hamburger Wahlberechtigten versandt.

Karpen widerspricht Beiß: „Die Abstimmung wird aufgrund schwerer rechtlicher Mängel für nichtig erklärt und wiederholt.“ Aus Paragraf 19, Absatz II des Volksabstimmungsgesetzes ergebe sich zwingend, dass bei einem Gesetzesantrag die „zur Entscheidung stehende Vorlage“ vorgelegt werden müsse. Die Bürger müssten schließlich wissen, worüber sie abstimmen sollen. Das der Text nun nachträglich verschickt werde, sei zwar „löblich“, könne aber den „schweren Verfahrensfehler nicht heilen“.

Immerhin: Wer seine schon getroffene Abstimmungsentscheidung nach Lektüre des Gesetzesentwurfs ändern will, hat dazu Gelegenheit. Gegen Vorlage des Personalausweises kann man Sonntag im Wahllokal seine Meinungsänderung wirksam zu Protokoll geben.

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