Volksentscheid: Gesetzentwurf wird doch noch verschickt

Nachdem der Gesetzentwurf für den laufenden Volksentscheid nicht zusammen mit den Abstimmungsunterlagen verschickt worden war, wird er jetzt doch noch nachgeliefert. Die Bemühungen der Initiative „Rettet den Volksentscheid“, die sich beim Landeswahlamt, beim Ersten Bürgermeister und den Bürgerschaftsfraktionen dafür eingesetzt hatte, waren endlich erfolgreich.

Mehr-Demokratie-Vorstandsmitglied Manfred Brandt: „Der Bürgermeister hat in seinem „Privatbrief“ dazu aufgerufen, den Gesetzentwurf genau durchzulesen. Bisher war es üblich, bei Briefabstimmung den jeweiligen Gesetzentwurf mitzuschicken, selbst einen so umfangreichen wie beim Volksentscheid für ein neues Wahlrecht. Der betrug damals 28 Seiten. Wir gingen daher davon aus, dass dies beim aktuellen Volksentscheid ähnlich gehandhabt würde.“

Die CDU behauptet in ihren Broschüren, die Initiative wolle, dass Minderheiten Gesetze ändern können. Brandt: „Daher ist es umso wichtiger, dass sich jetzt alle Hamburgerinnen und Hamburger selbst davon überzeugen können, was wirklich gewollt ist.“

Nach dem Vorschlag der Initiative soll es zum Beispiel künftig im Verfassungsartikel 50 zum Thema Volksentscheide wörtlich heißen: „Ein Gesetzentwurf oder eine andere Vorlage ist angenommen, wenn die Mehrheit der Abstimmenden und mindestens 17,5 vom Hundert der Wahlberechtigten zustimmen. Bei Verfassungsänderungen müssen zwei Drittel derjenigen, die ihre Stimme abgegeben haben, mindestens jedoch 35 vom Hundert der Wahlberechtigten zugestimmt haben.“ Da außerdem Volksentscheide in Zukunft an Wahltagen stattfinden sollen, wird die jeweilige Mehrheit deutlich höher sein.

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