Für das Volksbegehren „
Diese Unterschriften werden jetzt von der Bezirksverwaltung auf Gültigkeit geprüft.
Wie geht es weiter?
Der Senat muss innerhalb eines Monats formell feststellen, ob das Volksbegehren zustande gekommen ist, also bis spätestens 17. Dezember 2009.
Wenn das Volksbegehren erfolgreich war, hat die Bürgerschaft vier Monate Zeit zu entscheiden, ob sie dem Volksbegehren entsprechen will. Die Frist läuft somit vom 17. November 2009 bis zum 17. März 2010.
Verstreicht die Frist ergebnislos, können die Initiatoren binnen eines Monats die Durchführung eines Volksentscheids beantragen. Der Volksentscheid würde dann an einem Sonn- oder Feiertag vier Monate nach der Antragstellung stattfinden, mithin im Juli/August 2010.
Den unerwartet hohen Erfolg des Volksbegehrens kommentiert der schulpolitische Sprecher der SPD-Bürgerschaftsfraktion Ties Rabe: „Schulsenatorin Goetsch und Bürgermeister von Beust stehen vor den Trümmern des von ihnen angezettelten Schulkrieges. Kein Volksbegehren der letzten Jahre hat eine so gigantische Unterstützung bekommen. Das ist kein Protest einer reichen Elite, sondern eine Massenbewegung von Billstedt bis Blankenese. Die Menschen haben es satt, wenn nach jeder Wahl im Hauruckstil eine neue Schulpolitik durchgezogen wird. Senatorin Goetsch muss ihren Schulkrieg beenden. Schulpolitik braucht seriöse, durchdachte Reformen, Schule braucht gesellschaftlichen Konsens. Wer das nicht versteht, hat in der Schulpolitik nichts zu suchen.“
SPD-Fraktionschef Michael Neumann erneuerte die Bereitschaft, wie in Bremen geschehen eine viele Jahre geltende parteiübergreifende Vereinbarung zur Schulentwicklung zu schließen. In Bremen hatte der rot-grüne Senat den Konsens mit der CDU-Opposition gesucht und gefunden. „Ein erstes Angebot hat Schulsenatorin Goetsch noch abgelehnt. Unsere Hand bleibt ausgestreckt“, sagte Neumann.