Vermieter sollen Maklergebühr mitzahlen

Die SPD-Bürgerschaftsfraktion will die Hamburger Mieterinnen und Mieter entlasten, indem die Maklercourtage künftig vom Vermieter hälftig mitgetragen werden soll. Experten rechnen damit, dass so wieder häufiger direkt und ohne Maklergebühr vermietet wird. Der SPD-Plan bedarf allerdings einer Zustimmung des Bundestags.

Die SPD vermutet, dass eine entsprechende Regelung dazu führt, dass in vielen Fällen Vermieter darauf verzichten werden, einen Makler einzuschalten.

Andy Grote, Fachsprecher Stadtentwicklung der SPD-Fraktion: „Die Maklercourtage von häufig mehreren tausend Euro trifft den Mieter besonders hart: Wer in Hamburg eine Wohnung sucht, hat in der Regel große Schwierigkeiten, überhaupt etwas zu finden, muss dann eine hohe Miete in Kauf nehmen und schließlich noch die Maklercourtage zahlen. Für viele Gering- und Normalverdiener ist die Belastung zu hoch, sie bleiben bei den über Makler angebotenen Wohnungen auf der Strecke.“

Gerade in Zeiten eines angespannten Wohnungsmarktes steht der Maklercourtage aus Sicht der SPD-Fraktion häufig kein entsprechender Arbeitsaufwand des Maklers gegenüber, da sich jede freie Wohnung nach einer Zeitungsanzeige sofort wieder vermieten lässt. „Der Makler verdient immer dann am meisten, wenn er am wenigsten leistet. Makler profitieren von der Krise am Wohnungsmarkt“, so Grote.

„Es ist deshalb angemessen, wenn der Vermieter, der den Makler beauftragt, die Kosten zumindest zur Hälfte mitträgt. Natürlich spricht auch einiges für Modelle, in denen der beauftragende Vermieter die Kosten allein trägt. Eine solche Initiative würde allerdings als reiner ,Schaufenster-Antrag‘ im Bundestag an der schwarz-gelben Regierungsmehrheit sicher scheitern. Unser Vorschlag einer hälftigen Teilung der Maklerkosten stellt insoweit auch ein Angebot an die schwarz-gelbe Bundestagsmehrheit dar. Wenn CDU und FDP an der Situation in den deutschen Metropolen nicht vollständig vorbeiregieren wollen, sollte unser Vorschlag eigentlich zustimmungsfähig sein“, betont Grote.

Die geplante Initiative der SPD-Fraktion wird neben der Verteilung der Maklerkosten außerdem auch die wirksame Begrenzung der Miethöhe bei Neuvermietungen (Neuformulierung § 5 Wirtschaftsstrafgesetz) und die Entlastung der Mieter bei den Kosten der energetischen Sanierung zum Inhalt haben.

Schreibe einen Kommentar

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.