CDU und GAL haben einen Antrag zur Verlängerung der Legislaturperiode von vier auf fünf Jahre auf die Tagesordnung der heutigen Bürgerschaftssitzung gesetzt. Die Fraktion DIE LINKE lehnt diese Verfassungsänderung ab, weil sie an der Handlungsunfähigkeit von Regierungen wie Schwarz-Grün nichts ändert, sondern nur längere „Ruhe“ vor dem Wahlvolk gewährleisten soll.
Damit werden die Einflussmöglichkeiten der Wählerinnen und Wähler einschränkt, die durch die Volksgesetzgebung gestärkt werden sollten.
Die Regierungsfraktionen begründen die Verlängerung der Wahlperiode damit, dass eine fünfjährige Regierungszeit die Handlungsfähigkeit der Bürgerschaft und des Senats erhöhen würde. „Das ist angesichts der Handlungsunfähigkeit dieses Senats eher peinlich“, kritisiert Christiane Schneider, innen- und rechtpolitische Sprecherin der Fraktion. „Glauben Sie wirklich, Sie könnten Ihre Handlungsfähigkeit steigern, wenn Sie fünf Jahre Zeit bekämen? Glauben Sie wirklich, der CDU als der größten Fraktion fiele mehr ein, was sie wirklich zur Debatte anmelden und stellen könnte. Ja, vielleicht, in der Summe, aber größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass ihr in den fünf Jahren noch weniger einfällt als in vier.“
„Was aber vor allem nötig ist, und zwar unabhängig von der Länge der Wahlperiode, ist mehr Argumentation, mehr Kommunikation, mehr Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger. Was Sie jedoch wollen, ist mehr „Ruhe“ vor dem Wahlvolk. Das ist der falsche Weg“, so Schneider weiter. Eine vierjährige Wahlperiode ist demokratischer. Eine Verlängerung der Wahlperiode bedeutet eine Einschränkung der Einflussmöglichkeiten der Wählerinnen und Wähler. Es ist verheerend, dass ein solcher Antrag in Zeiten gestellt wird, in denen alle darum kämpfen müssen, dass Politikverdrossenheit und ein generelles Misstrauen in die Politik, in die Demokratie nicht weiter wächst.
„Wir sollten alles unterlassen, was das demokratische Prinzip, was die Kontrolle des Parlaments durch die Wählerinnen und Wähler schwächt. Sonst könnte sich die Vertrauenskrise zu einer Legitimationskrise auswachsen.
Dass die Wahlperiode verlängert werden kann, weil die Volksgesetzgebung gestärkt wurde – vor einer solchen Argumentation sollten wir uns wirklich hüten. Es geht doch insgesamt um eine Stärkung des demokratischen Einflusses der Wählerinnen und Wähler, und nicht darum, auf der einen Seite wegzustreichen, was auf der anderen Seite zugewachsen ist“, schließt Schneider und bekräftigt, dass sich die LINKE an dieser Art von Selbstermächtigung nicht beteiligen werde.
ich bin für die Verlängerung der Wahlperiode auf 5 Jahre, so wie es schon in 14 Bundesländern gehandhabt wird! – 5 Jahre machen auch Sinn, wenn wir 2014 hier in Hamburg, das erste mal eigenständige Kommunalwahlen haben! – Ich bin SPD-Mitglied und als solches f. Verlängerung! –