GAL gegen noch mehr Verfassungsschutz

Die Hamburger Innenbehörde fordert in einem Gesetzentwurf, die Kompetenzen für den Verfassungsschutz deutlich auszuweiten. Der Entwurf sieht vor, dass spezielle Kompetenzen, die bislang nur für die Bekämpfung des Terrorismus zur Verfügung standen, künftig gegen sämtliche Extremisten eingesetzt werden können. Allgemeine Anwendung finden soll danach die Kompetenz zur Einholung von Informationen über Bankkonten samt Geldbewegungen, Flugreisen, Telefonanrufen und dem Postverkehr. Dies kritisiert die GAL im Hamburger Rathaus: „Unsere Befürchtung, dass der islamistische Terrorismus nur als Vorwand dienen sollte, um weitere Überwachung zu rechtfertigen, hat sich voll bestätigt“, sagte der GAL-Abgeordnete Dr. Till Steffen.
In dem Gesetzentwurf ist vorgesehen, dass die im Jahre 2002 unter dem Eindruck der Anschläge am 11.9.2001 zusätzlich eingeräumten Kompetenzen für den Verfassungsschutz auf sämtliche Formen des Extremismus angewandt werden sollen. Erforderlich ist lediglich, dass die Person oder die Organisation Gewalt zur Durchsetzung der politischen Ziele befürwortet – nicht jedoch, dass die Person oder Organisation an der Planung oder Durchführung von Gewalttaten beteiligt ist. Steffen: „In der Praxis heißt das, dass der Verfassungsschutz jeden durchleuchten kann. Es wird fast immer möglich sein, Aussagen zu finden, die sich als Befürwortung von Gewalt interpretieren lassen.“ Die Evaluation der 2002 eingeführten Maßnahmen zeige überdies, dass sie nicht besonders wirkungsvoll waren. Sie wurden äußerst selten eingesetzt und erbrachten kaum relevante Erkenntnisse, die über die herkömmlichen Methoden des Verfassungsschutzes nicht ohnehin vorlagen. Die neu eingeführte technische Wohnraumüberwachung habe der Verfassungsschutz einmal einsetzen wollen, sei aber nicht in der Lage gewesen, den dafür notwendigen Antrag an das Amtsgericht hinreichend zu begründen.

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