Verbot allein für „Anscheinswaffen“ reicht nicht

Die SPD-Bürgerschaftsfraktion hat die Position des Senats bei der Verschärfung des Waffenrechts als „absolut unzureichend“ bezeichnet. Die GAL stellt fest: „Zu spät, zu zögerlich!“

„Wir befürworten das Verbot so genannter Anscheinswaffen. Es geht schließlich auf eine SPD-Bürgerschaftsinitiative zurück. Aber dieses Verbot allein reicht nicht“, sagte SPD-Innenexperte Andreas Dressel am Mittwoch.

Es fehle weiterhin eine umfassende Entwaffnungsstrategie, mit der die schleichende Aufrüstung mit scharfen Schuss- oder gefährlichen anderen Waffen zumindest gebremst werden kann. Dressel bedauerte, dass die CDU-Bürgerschaftsmehrheit entsprechende Initiativen der SPD im Parlament wiederholt abgelehnt habe. Teil dieser Initiativen waren weitere Restriktionen für Hieb- und Stoßwaffen sowie Gas- und Schreckschusswaffen.

Dressel forderte den CDU-Senat auf, in der Bundesratssitzung eine Ergänzung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung zu beantragen: Hieb- und Stoßwaffen müssten vollständig verboten werden: Dafür sind sämtliche Arten von Hieb- und Stoßwaffen sowie Spring- und Fallmessern, die einzig dem Zweck dienen, andere zu verletzen, in die Aufzählung der verbotenen Waffen (Anlage 2 zu § 2 Abs. 2 bis 4 Waffengesetz) aufzunehmen. Um dieses Verbot praktikabel zu halten, sind Taschenmesser und andere Gegenstände des täglichen Bedarfs davon nicht erfasst.

Der Kauf und Verkauf von Gas- und Schreckschusswaffen müsse weiter erschwert werden: Schon der Erwerb einer Gas- und Schreckschusswaffe soll an die Prüfung der Zuverlässigkeit bzw. ein polizeiliches Führungszeugnis und die persönliche Eignung des Käufers gebunden werden (§§ 5, 6 Waffengesetz); zudem ist der Verkauf so genannter Scheinwaffen (Gas- und Schreckschusswaffen) auf solche Geschäfte zu beschränken, die auch die Erlaubnis besitzen, mit genehmigungspflichtigen Waffen zu handeln. Eine zwingende Registrierung solcher Waffen beim Verkauf ist vorzusehen.

Dressel: „Mit diesen beiden Maßnahmen könnte ein klares Signal gegen Waffen und Messer gesetzt werden. Der CDU-Senat hat an einer wirklichen Entwaffnung Hamburgs offenbar kein Interesse.“ Die Aussage des Innensenators, Anscheinswaffen seien keine harmlosen Spielzeuge, sei richtig. Falsch sei hingegen, diese Waffen zu verbieten, der „schleichenden Aufrüstung mit scharfen Schuss- oder gefährlichen anderen Waffen“ in Hamburg gleichzeitig aber hinzunehmen.

Zum gleichen Thema die GAL:

Im Mai 2005 ist die GAL noch mit dem geforderten Verbot von Anscheinswaffen in der Bürgerschaft gescheitert, jetzt endlich bringt der Senat eine entsprechende Bundesratsinitiative auf den Weg. „Das ist eine richtige Initiative, aber das Timing ist purer Wahlkampf“, kommentiert Antje Möller, innenpolitische Sprecherin der GAL-Fraktion. „Dazu passt, dass Hamburg sich nicht positiv zur Initiative des Berliner Senats äußert, das Tragen von gefährlichen Messern komplett zu verbieten. Hamburg hinkt den Notwendigkeiten immer noch hinterher und steht bei der Verbrechensprävention weiter auf der Bremse. Statt eines Flickenteppichs mit halbherzigen Maßnahmen brauchen wir endlich eine breite Kampagne, um mit der Ächtung von Waffen in der Öffentlichkeit wirklich Ernst zu machen.“

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