ver.di: Asylbewerber arbeitsmarktpolitisch unterstützen!

Der Verwaltungsrat der Bundesagentur für Arbeit eröffnet für 2015 den Zugriff auf die Interventionsreserve der Bundesagentur für Arbeit zur arbeitsmarktpolitischen Integration von Asylbewerbern.

Die Zahl der in Deutschland ankommenden Flüchtlinge steigt in diesem Jahr – wie überall in Europa – deutlich stärker an, als dies die Vorhersagen noch Ende letzten Jahres erwarten ließen. Bereits bis zum April 2015 war die Zahl der Asylanträge im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um rund 130 Prozent gestiegen; ein weiterer Zuwachs zeichnet sich ab. Dies führt auch zu einer Zunahme der arbeitssuchend gemeldeten Asylbewerber_innen bei Arbeitsagenturen und Jobcentern. Die Bundesagentur geht davon aus, dass sich in den Arbeitsagenturen im Jahr 2015 bis zu 100.000 Personen mit Fluchthintergrund zusätzlich arbeitssuchend melden.

Der Verwaltungsrat der Bundesagentur für Arbeit (BA), der seit 2014 Fragen der Integration von Flüchtlingen zu einem seiner Schwerpunktthemen gemacht hat hat daher in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause noch einmal über die zu ergreifenden Maßnahmen und ihre Finanzierung beraten. „Der zunehmende Zuzug von Asylbewerbern und Flüchtlingen nach Deutschland stellt,“ darin waren sich die Mitglieder des obersten Selbstverwaltungsgremiums der BA einig, „alle Beteiligten vor Herausforderungen – sowohl aus humanitären als auch aus arbeitsmarktpolitischen Gesichtspunkten.“ Dem Verwaltungsrat ist bewusst, dass viele der Menschen, die auf der Flucht vor Krieg, Vertreibung oder politischer Verfolgung zu uns kommen, für längere Zeit oder sogar für immer bleiben werden. „Damit sie ihren Lebensunterhalt schnell selbst bestreiten können, braucht es eine verstärkte Unterstützung und Förderung bei der Arbeitsmarktintegration,“ heißt es in der Erklärung der beiden alternierenden Vorsitzenden des Verwaltungsrates Annelie Buntenbach (DGB) und Peter Clever (BDA).

„Die skizzierten Entwicklungen stellen die BA personalpolitisch vor große Herausforderungen, sie machen einen Transfer erprobter Instrumente auf die spezifischen Bedürfnisse der Asylbewerber und Asylbewerberinnen notwendig und sie erfordern zusätzliche finanzielle Ressourcen,“ erläutert Eva M. Welskop-Deffaa, die als für Arbeitsmarktpolitik zuständiges Mitglied im ver.di-Bundesvorstand die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft im Verwaltungsrat der BA vertritt. „Der Verwaltungsrat hat daher im Juli beschlossen, bis zu 50 Millionen Euro aus der Interventionsreserve der BA für die Arbeitsmarktintegration von Asylbewerbern und geduldeten Ausländern im Bereich der Arbeitslosenversicherung einzusetzen.“

Die Interventionsreserve war bei der Aufstellung des Haushaltsplanes der BA für das Jahr 2015 für unvorhergesehene Aufgaben gebildet worden. „Genau dafür wird sie jetzt eingesetzt“, bekräftigt Eva Welskop-Deffaa. Denn in ihren tatsächlichen Größenordnungen waren die sich aus dem Zuzug der Flüchtlinge ergebenden Herausforderungen beim Beschluss über den Haushalt der BA nicht absehbar. „Es war Arbeitgeber-, ebenso wie Gewerkschaftsvertretern im Verwaltungsrat ein Anliegen, mit der Freigabe von Mitteln der Interventionsreserve deutlich zu machen, dass wir den besonderen Bedarf für die Integration der Flüchtlinge in den Arbeitsmarkt anerkennen und in der Lage sind auf diese außerordentliche Herausforderung schnell und verantwortlich zu reagieren. Wir setzen die Mittel aus der Interventionsreserve ein, damit alle nötigen Maßnahmen ergriffen werden können – ohne dass dies zulasten der Arbeitslosen gehen darf, die mit dem Thema Flucht nichts zu tun haben.“

Jede und jeder erhält weiterhin die Mittel, die zu einer erfolgreichen Arbeitsmarktintegration benötigt werden, betonten die alternierenden Vorsitzenden Buntenbach und Clever. Mit Rückgriff auf die Interventionsreserve werde klargemacht, dass es sich hier um eine gezielte Intervention handle, die die finanzielle Flexibilität der Arbeitsagenturen erhöhe.

Für ver.di ist es unverzichtbar, dass ergänzend im Bereich der Grundsicherung mehr Mittel für die Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen und Asylbewerber_innen zur Verfügung gestellt werden und dass die Politik für eine ausreichende Personalausstattung in den Jobcentern sorgt. Arbeitsagenturen und Jobcenter sind – je nach Stand des Asylverfahrens – beide in die Arbeitsmarktintegration der Flüchtlinge eingebunden. Eine verbesserte Ausstattung der Agenturen allein wird der Herausforderung nicht gerecht werden können. Die Reichweite des Verwaltungsrats der BA endet allerdings an den Grenzen des SGB III; die Selbstverwaltung kann nur Einfluss nehmen auf die Situation in den Agenturen, für Verbesserungen bei den Jobcentern ist allein die Politik zuständig.

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