Die Träger von Pflegeeinrichtungen, zusammengeschlossen in der Hamburgischen Pflegegesellschaft e. V. (HPG), die Pflegekassen und die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz, haben einen neuen Rahmenvertrag für neue Personalrichtwerte für die Hamburger Pflegeheime vereinbart. Ab dem 1. Januar 2017 sollen damit lt. Behörde etwa 540 Pflegekräfte mehr für die Pflegebedürftigen da sein.
Hintergrund der neuen Vereinbarung ist die neue Pflegereform, mit der zum 01.01.2017 ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff eingeführt wird. Danach werden Leistungen der Pflegeversicherung nicht mehr nach drei Pflegestufen sondern nach fünf Pflegegraden gewährt. Seine Wirkung im Sinne der pflegebedürftigen Menschen kann die Reform aber nur dann entfalten, wenn das Personal zur Verfügung steht, um die neuen Pflegekonzepte auch umzusetzen. Mehr Leistung mit jetzt schon viel zu wenig Personal kann nicht funktionieren.
„Die neue Rahmenvereinbarung ist ein deutlicher Schritt in die richtige Richtung. Jetzt muss nachgelegt werden. Wir fordern eine bundesweite gesetzliche Personalrichtlinie für die stationäre Pflege. Für eine Hamburger Pflegeeinrichtung mit 100 Plätzen würde die Neuregelung etwa drei Vollzeitkräfte mehr für die Pflegebedürftigen bedeuten,“ sagt Hilke Stein, ver.di-Landesbezirksfachbereichsleiterin.
Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft, ver.di-Landesbezirk Hamburg, Fachbereich Gesundheit, Soziale Dienste, Wohlfahrt und Kirchen, weist kritisch darauf hin, dass der personelle Mehrbedarf von 540 Pflegekräften erst noch gedeckt werden muss. Dazu sollen nach den Vorstellungen der Behörde die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Einrichtungen befragt werden, ob der Wunsch nach Aufstockung bei Teilzeit besteht.
Dazu Norbert Proske, zuständiger ver.di-Gewerkschaftssekretär für den Bereich Altenpflege: „So sehr wir es begrüßen, dass Vollzeitarbeitsplätze finanziert werden sollen, halten wir es für notwendig, den tatsächlichen Personalbedarf aufgrund der neuen 5 Pflegegrade ab 01.01.2017 zu erheben. Dazu fehlt es bisher an geeigneten Instrumenten. Mehr Personal darf nicht nur angekündigt werden, sondern muss am Ende auch tatsächlich als ein Mehr an Stellen in den Pflegeheimen ankommen.“
ver.di erwartet vom Senat die politische Initiative, die überfällige Vereinheitlichung der bundesgesetzlichen Regelung der Personalrichtwerte voranzubringen. Die Arbeitsbelastungen in der Altenpflege sind enorm hoch und die Ursachen dafür liegen in der unzureichenden Personalausstattung. Die unterschiedliche Personalausstattung in den Bundesländern ist nicht logisch zu begründen.