Vattenfall muss Fernwärmenetz öffnen

Jedes Wärme erzeugende Unternehmen hat gegenüber Vattenfall Anspruch auf Zugang zum Fernwärmenetz und Durchleitung der erzeugten Wärme an Abnehmer. Das hat das Bundeskartellamt auf Beschwerde der Verbraucherzentrale Hamburg gegen Vattenfall festgestellt.

„Das ist ein Sprengsatz für den verkrusteten Fernwärmemarkt und ein großer Erfolg für die Verbraucher“, sagt Günter Hörmann, Geschäftsführer der Verbraucherzentrale Hamburg.

Vattenfall beherrscht den Fernwärmemarkt in Hamburg und Berlin. In Hamburg beträgt Vattenfalls Marktanteil 82 Prozent. Neben Vattenfall existieren hier nur noch kleinere Netze. Im eigenen Fernwärmenetz gibt es für Vattenfall keinen Wettbewerb. Zugang zum eigenen Netz hat Vattenfall bisher immer abgelehnt und dafür technische und wirtschaftliche Hindernisse genannt. Die Monopolstellung Vattenfalls als Wärmelieferant im eigenen Netz hat aus der Sicht der Verbraucherzentrale zu überhöhten Preisen geführt. Diese lassen sich dem Bundeskartellamt zufolge „dem ersten Anschein nach nicht nachweisen“. Bei der von der Verbraucherzentrale monierten Verschleierung der Preise und Gewinne sieht das Bundeskartellamt keinen Ansatzpunkt für eine Überprüfung, da Vattenfall sich mangels Wettbewerbs auch keine ungerechtfertigten Wettbewerbsvorteile sichern könne.

Es ist zu erwarten, dass jetzt Unternehmen wie Lichtblick und Dalkia oder auch Initiativen wie KEBAP (www.kulturenergiebunker.de), die dezentral im Netzbereich Vattenfalls Wärme erzeugen, ihren Anspruch auf Zugang zum Netz geltend machen. „Das ist gut für die Fernwärmekunden und den Klimaschutz. Denn mehr Wettbewerb drückt die Preise und sorgt für eine bessere Nutzung des Netzes als Wärmespeicher im Sinne der Energiewende“, sagt Hörmann.

Die Stellungnahme des Bundeskartellamts ist online zu finden unter www.vzhh.de.

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