Die Richter des Bundesverfassungsgerichts haben die bisherigen Leistungen für Asylbewerber und Kriegsflüchtlinge für menschenunwürdig erklärt, weil sie unterhalb des Existenzminimums liegen. Ab sofort müssen die Hilfen das Niveau von Hartz IV und Sozialhilfe erreichen.
„Die Entscheidung zur Verfassungswidrigkeit der Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz ist ein Erfolg für die rund 130.000 Menschen, die mit einem Regelsatz von 220 Euro monatlich auskommen müssen. Ein menschenwürdiges Existenzminimum muss allen in Deutschland lebenden Menschen – unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit und ihres Aufenthaltsstatus – gewährt werden“, erklärte SoVD-Präsident Adolf Bauer.
Mit Blick auf die Verpflichtung des Gesetzgebers, die Leistungen neu zu regeln, sagte der SoVD-Präsident: „Jetzt kommt es darauf an, dass die Bundesregierung schnell und zielgerichtet handelt, um den Vorgaben der Verfassungshüter gerecht zu werden“.
Bis dahin soll laut Verfassungsgericht eine Übergangsregelung (Az. 1 BvL 10/10 und 2/11) gelten.
Das Deutsche Kinderhilfswerk begrüßt das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum Asylbewerberleistungsgesetz. „Rund 40.000 Flüchtlingskinder in Deutschland können jetzt auf mehr Fairness hoffen“, erklärt der Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes, Thomas Krüger. „Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes hat dem kinderpolitischen Trauerspiel des Asylbewerberleistungsgesetzes die Rote Karte gezeigt. Die Bundesregierung darf jetzt nicht weiter auf Zeit spielen und das Grundrecht der Flüchtlingskinder auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums verletzen. Die sehr deutlichen Worte des Bundesverfassungsgerichtes zur Berechnung und zur Höhe des Regelsatzes sowie die festgelegte Übergangsregelung zeigen, dass gesetzliche Gestaltungsspielräume ihre Grenzen haben. Die Bundesregierung sollte diese Spielräume nicht mehr zum Nachteil von Flüchtlingskindern nutzen“ so Krüger weiter.
Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes sollte die Bundesregierung das Urteil auch dazu nutzen, den generellen Umgang mit Flüchtlingskindern zu überdenken. Das Asylbewerberleistungsgesetz und weitere Regelungen bewirken, dass Kinder in Deutschland unter Bedingungen heranwachsen, die ihnen elementare Lebenschancen und eine gesunde Entwicklung vorenthalten. So haben sie nur bei einer akuten Erkrankung oder Schmerzen das Recht auf medizinische Behandlung. Hilfsmittel wie Brillen, Hörgeräte, Zahnspangen, Rollstühle oder die Behandlung schlecht verheilter Knochenbrüche werden in der Praxis nicht oder nur nach zähen Verhandlungen gewährt.
„Die Lebensbedingungen von Kindern, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen, widersprechen Artikel 27 der UN-Kinderrechtskonvention, wonach jedes Kind ein Recht auf einen seiner Entwicklung angemessenen Lebensstandard hat, ebenso wird die von Artikel 26 garantierte soziale Sicherheit nicht gewährleistet. Ein Leben unter den Bedingungen des Asylbewerberleistungsgesetzes gefährdet das Kindeswohl und stellt eine Verletzung des Diskriminierungsverbots gemäß Grundgesetz und nach Artikel 2 der UN-Kinderrechtskonvention dar“ so Krüger abschließend.
Als schallende Ohrfeige für die Bundesregierung bewertet der Paritätische Wohlfahrtsverband die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, nach der die Leistungen für Asylbewerber „evident unzureichend“ und mit dem Grundrecht auf Menschenwürde unvereinbar sind. Es sei eine Schande, dass der Gesetzgeber durch Richter dazu gezwungen werden muss, der jahrzehntelangen schikanösen Behandlung von Flüchtlingen in Deutschland ein Ende zu setzen. Der Verband fordert die sofortige ersatzlose Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes und damit die Gleichbehandlung von Asylbewerbern mit Hartz IV- und Sozialhilfebeziehern.
„Nun ist also höchstrichterlich beschieden, was Sozialverbände seit Jahren kritisieren: wie mit Asylbewerbern in Deutschland umgegangen wird, hat mit dem Gebot der Menschenwürde nichts mehr zu tun“, konstatiert Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen. Die Tatsache, dass das Bundesverfassungsgericht der schikanösen Leistungsverweigerung mit sofortiger Wirkung ein Ende setzt und Asylbewerbern sogar rückwirkend zum 1.1.2011 Leistungen zuspricht, zeige, als wie gravierend die Richter den Verfassungsbruch einordnen. „Dieses Urteil ist ein Sieg der Menschlichkeit und gleichzeitig eine schallende Ohrfeige für die politisch Verantwortlichen, die jahrelang die Augen vor den Lebensbedingungen von Asylbewerbern verschlossen haben“, so Schneider.
Der Verband fordert die ersatzlose Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes, einen verbindlichen Rechtsanspruch von Asylbewerbern auf Leistungen nach SGB II bzw. SGB XII sowie die bedarfsgerechte Anpassung der entsprechenden Regelsätze. „Es sollte Regierungen und Parlamente mehr als nachdenklich stimmen, dass das Bundesverfassungsgericht nach dem Hartz IV-Urteil von 2010 nun bereits zum zweiten Mal zu niedrige Sozialleistungen moniert und das verfassungsrechtlich gebotene Existenzminimum in Deutschland einfordert.“