Das Modell 24-7-365 ist verboten! Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) fordert die Arbeitgeber im Norden auf, ihre Beschäftigten im Urlaub nicht mit Emails und Handyanrufen zu belästigen.
„Bis auf wenige Notfälle und Sondersituationen muss kein Arbeitnehmer aus seiner Erholungszeit herausgerissen werden. Urlaub soll schließlich auch dazu beitragen, die Gesundheit und Arbeitsfähigkeit der Beschäftigten zu erhalten. Das sollten gerade die Arbeitgeber wissen und respektieren. Es gibt Unternehmen, die mit gutem Beispiel vorangehen und das Emailpostfach für ihre Beschäftigten während des Urlaubs schließen. Das sollte die Regel werden, auch bei allen anderen Firmen im Norden“, sagte Uwe Polkaehn, Vorsitzender des DGB Nord.
„Manche Arbeitgeber träumen vom Modell 24-7-365. Menschen brauchen aber im Gegensatz zu Maschinen auch mal eine Pause – am Tag, in der Woche, im Jahr“, so der DGB-Vorsitzende: „Der Verzicht auf Urlaub und seine Verwendung zu Arbeitszwecken widersprechen dem im Bundesurlaubsgesetz und in vielen Tarifverträgen verankerten Erholungszielen. Urlaub dient der Erholung von den Belastungen durch die Arbeit. Der Arbeitgeber hat dafür Sorge zu tragen, dass die Beschäftigten in seinem Betrieb oder in der Verwaltung ihren Urlaub auch wirklich ungestört nehmen können. Wir fordern wegen des wachsenden Arbeitsdrucks eine Anti-Stressverordnung, um rechtswirksam und umfassend die Gesundheit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu schützen.“
Arbeitsschutz-Regeln, die vor Stress durch digitale Technologien und mobile Dauerreichbarkeit schützen sollen, werden von Arbeitgebern oft missachtet – manche Bestimmungen gehen auch nicht weit genug. Arbeitnehmer sind überhaupt nicht verpflichtet, dem Arbeitgeber ihre Urlaubsadresse mitzuteilen. Sie brauchen auch nicht per Notebook oder Handy im Urlaub erreichbar zu sein. Dies hat das Bundesarbeitsgericht schon 2000 entschieden (Az.: 9 AZR 405/99). Es gibt auch Unternehmen, die Stress im Urlaub vermeiden helfen: Diese Firmen geben ihren Beschäftigten das Recht, etwa während des Urlaubs ihre digitale Post löschen zu lassen. Auch während der Arbeit besteht ein Schutz vor Überforderung: Die gesetzlich vorgeschriebenen Ruhezeiten betragen grundsätzlich elf Stunden ohne Unterbrechung.
DGB-Erhebungen in den Betrieben ergaben:
· Die Mehrheit der Beschäftigten beklagt, dass sie sehr häufig oder oft gehetzt arbeiten und seit Jahren immer mehr in der gleichen Zeit leisten muss.
· 49 Prozent der Beschäftigten geben an, sie seien innerhalb eines Jahres wiederholt auch dann zur Arbeit gegangen, wenn sie sich „richtig krank fühlten“.
· Nur 42 Prozent der Beschäftigten gehen davon aus, dass sie unter ihren derzeitigen Arbeitsbedingungen bis zur Rente durchhalten werden.