Immer mehr Menschen werden aufgrund psychischer Probleme ärztlich behandelt, und in einer Mehrheit von Unternehmen wird arbeitsbedingter Stress längst als ein wesentliches gesundheitliches Problem angesehen. Der Senat will hier nun den Arbeitsschutz verstärken.
Denn der Umgang mit arbeitsbedingten psychischen Belastungen ist von Seiten des Arbeitsschutzes bislang nicht geregelt. Eine Lücke, die nun geschlossen werden soll. Die Hamburger Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (BGV) legt dazu den Entwurf einer Rechtsverordnung vor, der gemeinsam mit den Ländern Bremen, Brandenburg und Nordrhein-Westfalen entwickelt wurde.
„Bedeutende psychische Belastungsfaktoren sollen einen adäquaten Platz im betrieblichen Arbeitsschutz bekommen“, so Cornelia Prüfer-Storcks, Senatorin für Gesundheit und Verbraucherschutz. „Dazu bedarf es ebenso eines politischen Signals, wie der fachlichen Unterstützung und Qualifizierung der verantwortlichen Akteure. Das Signal wollen wir mit dem Entwurf einer Rechtsverordnung geben und mit ihr ein notwendiges Instrument zur gesundheitlichen Prävention schaffen.“
In einer im Jahr 2009 durchgeführten Unternehmensumfrage der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz zu neuen und aufkommenden Risiken sahen 79 Prozent der befragten Unternehmensleitungen arbeitsbedingten Stress als ein wesentliches Problem an. Umfragen bestätigen, dass neunzig Prozent der deutschen Unternehmensleitungen handeln, um gesetzliche Verpflichtungen im Arbeitsschutz zu erfüllen.
Vertreter der genannten Länder diskutierten mit über zwanzig Expertinnen und Experten auf Einladung der BGV in Hamburg über Details des Verordnungsentwurfs. In der Verordnung soll als Konkretisierung des Arbeitsschutzgesetzes der Umgang mit arbeitsbedingten psychischen Belastungen verbindlich geregelt werden. Unternehmen müssen demnach künftig verpflichtend ermitteln, ob und welche Gefährdungen am Arbeitsplatz auftreten, etwa durch die Arbeitsaufgabe, -mittel, -organisation oder durch soziale Bedingungen. Der Entwurf benennt darüber hinaus Anforderungen an Maßnahmen, die eine mögliche Gesundheitsgefährdung durch psychische Belastungen verringern oder vermeiden sollen. Ebenso werden Risikofaktoren und Gestaltungsgrundsätze festgeschrieben, die in Betrieben zu berücksichtigen sind. Die Verordnung beschreibt die Anforderungen an Betriebe dabei ebenso klar wie verbindlich, so dass die Arbeitsschutzbehörden prüfen können, ob Unternehmen diese angemessen erfüllen.
„Nach vielen Jahren praktischer Erfahrungen mit psychischen Belastungen bei der Arbeit halte ich den Zeitpunkt für gekommen, die psychische Gesundheit der Beschäftigten auch mit einer rechtlichen Regelung zu schützen und zu fördern“, so Senatorin Prüfer-Storcks.