Unlucky Seven

Aus dem Billstedter Spielhallenkomplex wird nichts: Nach der Baustellenstilllegung in der letzten Woche kam nun vor Gericht das endgültige Aus für das Vorhaben der Lucky Seven GmbH an der Möllner Landstraße 116.

In zweiter gerichtlicher Instanz wurde inzwischen vom OVG Hamburg in einem Eilverfahren entschieden, dass das Bezirksamt die gewerberechtliche Erlaubnis für das Vorhaben zurecht nicht erteilt hatte. Damit ist das am 5. Dezember in Kraft getretene Hamburgische Spielhallengesetz mit all seinen Restriktionen anwendbar.

„Für uns steht jetzt fest: Dieses Vorhaben wird es an dieser Stelle nicht geben. Es gilt das Verbot der Mehrfachkonzession und es gilt das Verbot von Wettbüros in dem gleichen Gebäude zusammen mit einer Spielhalle. Der Investor sollte nun umschwenken und endlich stadtteilverträglichen Wohnungsbau verfolgen. Die Billstedter haben klar gemacht, dass sie etwas anderes an dieser Stelle nicht akzeptieren werden“, so Kerstin Gröhn, stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD Bezirksfraktion und selbst Abgeordnete aus Billstedt.

Die ordnungswidrige Bauausführung erweist sich damit als ironischer Wink des Schicksals. Sie hat den Bauherren vor einer weiteren Woche der Fehlinvestitionen bewahrt. Schließlich wird er das Gebäude in der Form, wie er es errichten wollte, nicht mehr brauchen. Falko Droßmann, Fraktionsvorsitzender der SPD-Bezirksfraktion in Mitte, sieht das als große Erleichterung für den Stadtteil: „Solche Spielhallen bringen dem Stadtteil keinen Nutzen. Billstedt braucht das nicht.“

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