Mit einem Bürgerschaftsantrag will die GAL die Kürzung des Hartz IV Regelsatzes um monatlich bis zu 120 Euro während Krankenhausaufenthalten abschaffen. Gudrun Köncke, arbeitsmarktpolitische Sprecherin der GAL-Fraktion: „Krankenhausverpflegung als Einkommen anzurechnen ist zynisch und ungerecht. Verschiedene Gerichte haben das schon als falsche Auslegung des SGB II eingestuft, aber Hamburg macht hier Ohren und Augen zu.“
Der GAL-Antrag soll Bewegung in einen Konflikt bringen, der auch bundesweit Wellen schlägt. Die Regelsatzkürzung bei Krankenhausaufenthalten ist in mehreren Sozialgerichtsurteilen als nicht gerechtfertigt bewertet worden, weil sie der Systematik der pauschalierten Regelsätze widerspricht.
Dieser Interpretation könnte sich auch die Hamburger ARGE anschließen, selbst wenn die Bundesagentur für Arbeit anderer Meinung ist. Deshalb fordert die GAL vom Senat, in der Trägerversammlung der ARGE diese Position umzusetzen. “Der Senat muss seine Führungsrolle in der Trägerversammlung der ARGE nutzen, um die Ungerechtigkeit zu beenden, mit der Kranke doppelt bestraft werden“, so Köncke.
Im besonderen Maße gilt das für Kinder aus Hartz IV-Bedarfsgemeinschaften, denen je nach Lebensalter 61,50 Euro bzw. 82 Euro abgezogen werden, die Mehrkosten für z.B. Fahrtkosten bei Krankenhausbesuchen, spezielle Kleidung, Krankenhaustelefon etc. übernimmt aber niemand. „Solche Regelungen gehen am tatsächlichen Leben vorbei und machen die Menschen zu rechtlosen Bittstellern“, kommentiert Köncke.
Die ARGE erschwert sich damit auch die eigene Vermittlungsarbeit in fataler Weise. So könnten Reha-Maßnahmen zur Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit von den Hilfesuchenden abgelehnt werden, weil sie dadurch mehrere hundert Euro ihres Arbeitslosengeldes verlieren und in Geldprobleme geraten.
Gudrun Köncke zieht folgendes Fazit: „Die Rückforderung ist moralisch ungerecht, juristisch unhaltbar, fachlich schädlich und bürokratisch aufwändig. Es ist höchste Zeit, dass der Senat seine ignorante Haltung gegenüber den Nöten der auf Hartz IV angewiesenen Menschen endlich aufgibt.“