Der DGB Hamburg erkennt Stärken des Hamburger Kombilohn-Modells an, lehnt die massenhafte Anwendung dieser Lohnsubvention jedoch ab, weil damit der nicht existenzsichernde Niedriglohnsektor massiv ausgeweitet wird, Mitnahmeeffekte sowie die Umwandlung regulärer Stellen in staatlich bezuschusste Jobs drohen.
Erhard Pumm, Vorsitzender des DGB Hamburg: „Dieses Instrument mit seinem Weiterbildungsanteil kann sicher einigen gering qualifizierten Langzeitarbeitslosen dabei helfen, auf dem Arbeitsmarkt Fuß zu fassen. Allerdings ist es kaum zu kontrollieren, ob Unternehmen mit diesem staatlichen Lohnzuschuss wirklich zusätzliche Arbeitsplätze schaffen. Wenn Herr Uldall die hohe Fallzahl für Hamburg hervorhebt, ist das noch kein Qualitätsausweis: Massenhaft angewandt, könnte der Kombilohn bei den Firmen eine Erwartungseinhaltung herangezüchtet werden: Warum noch aus eigener Kraft Arbeitsplätze schaffen, wenn es doch Geld vom Staat, also den Steuer- und Beitragszahlern, gibt? So finanzieren sich letztlich Arbeitnehmer selbst die Arbeitsplätze, von denen Unternehmen den Nutzen haben und sich bequem aus der Verantwortung stehlen können, einen eigenen Beitrag zum Beschäftigungsaufbau zu leisten.“
Seit Einführung im Jahr 2002 wurden 12 500 Fälle gefördert: Wie viele von ihnen sind heute noch in existenzsichernder Beschäftigung jenseits der untersuchten 466 Fälle? Sind sie es nicht nur sechs Monate nach Förderende, sondern auch noch ein, zwei Jahre später? Fakt ist: Aktuell sind rund 144 000 erwerbsfähige Langzeitarbeitslose in Hamburg registriert. Für sie brauche es mehr als den Kombilohn oder Ein-Euro-Jobs – sie benötigen Qualifizierung.
Denn: Mit dem Kombilohn im Niedriglohnsektor werden schlecht oder gar nicht ausgebildete Arbeitslose auch künftig auf Hilfstätigkeiten festgelegt; Arbeitslose, die eine Berufsausbildung mitbringen, aber auf Grund der schwierigen Arbeitsmarktlage keinen Job fanden, werden bei Kombilöhnen in Tätigkeiten unterhalb ihrer Qualifikation gedrängt und es setzen Dequalifikationsprozesse ein.
„Deshalb sollte an der Stärke des Hamburger Kombilohnmodells angesetzt werden– dem Qualifizierungsgutschein – und das bedeutet: Auch unabhängig vom Kombilohnmodell mehr individuelle Weiterbildung für Arbeitslose“, so Hamburgs DGB-Vorsitzender.
Teilnehmer des Kombilohnmodells, die den vorgesehenen Qualifizierungsgutschein eingelöst hatten, hatten signifikant bessere Aussichten auf Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt, ergab die Auswertung aus Nürnberg.
Die weitere Ausdehnung des Niedriglohnsektors – auch über Kombilöhne – lehnen die Gewerkschaften ab. Er birgt die Gefahr, dass die Beschäftigten zwar Vollzeit arbeiten, dauerhaft aber nicht mit dem geringen Lohn auskommen und so als so genannte „Aufstocker“ wieder in den Leistungsbezug des Staates geraten.
„Um diesen Effekt zu vermeiden, muss auch Kombilöhnern ein Mindestlohn in Höhe von 7,50 Euro gezahlt werden“, fordert Erhard Pumm. „Dauerhaft niedrige Löhne üben auch Druck aus auf das gesamte Tarifgefüge – schon jetzt ist die Lohnkaufkraft auf historischem Tiefstand, wie das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut (WSI) vor wenigen Tagen mitteilte. Und damit ist auch die Binnennachfrage in Gefahr.“