Wieder eine schlechte Woche für den Wirtschaftssenator: Erst musste er seinen Ex-Kollegen Mettbach seiner Funktionen entheben, dann hat die Bundesnetzagentur die Durchleitungsgebühren von Vattenfall zwangsweise gesenkt. Uldall hingegen hatte sie akzeptiert, und mit ihnen gleich auch eine Strompreiserhöhung um 5 %. Damit nicht genug: Ohne Ausschreibung wollte er den Stromliefervertrag der Stadt mit Vattenfall verlängern. Beides wird er nun wohl zurücknehmen müssen – Watschen Nummer zwei und drei für Uldall.
Die GAL-Bürgerschaftsfraktion fordert Wirtschaftssenator Uldall auf, aus der Anordnung der Bundesnetzagentur gegen Vattenfall zur Senkung seiner Netznutzungsgebühren um 18 Prozent Konsequenzen zu ziehen. Durch die Entscheidung der Bundesnetzagentur werde klar, dass sowohl die Genehmigung der Preiserhöhung als auch die Vertragsverlängerung falsch waren und von Uldall nun korrigiert werden müssten, denn die Genehmigung beruhe auf wettbewerbswidrigen Grundlagen.
Maaß fordert deshalb, dass Uldall die Genehmigung zurücknimmt und Vattenfall verpflichtet, den Stromkunden die zu viel erhobenen Beträge zurückzuerstatten. Außerdem darf der Wirtschaftssenator den Stromlieferungsvertrag zwischen der Stadt und Vattenfall nicht ohne Ausschreibung verlängern. „Alles andere wäre nach der Entscheidung der Bundesnetzagentur Beihilfe zur weiteren unrechtmäßigen Bereicherung von Vattenfall“, so Maaß.
Vor der Genehmigung der letzten Strompreiserhöhung durch Senator Uldall hatte die GAL gefordert, dass eine Genehmigung allenfalls auf Widerruf erteilt werden darf, damit für den (nun eingetretenen) Fall der Senkung der Netznutzungsgebühren die Verbraucher ihre zuviel gezahlten Beträge zurück erstattet bekommen.
Die GAL hatte zudem vor einigen Wochen öffentlich gemacht, dass Senator Uldall den Stromlieferungsvertrag zwischen der Stadt und Vattenfall ohne Ausschreibung zu verschlechterten Konditionen um ein Jahr verlängern wollte. Dies begründete der Wirtschaftssenator damit, dass keine günstigeren Angebote auf dem Markt zu erwarten seien. Durch die nun von der Bundesnetzagentur erzwungenen geringeren Durchleitungsgebühren wird diese Begründung hinfällig: Dadurch können andere Stromanbieter der Hansestadt
zu deutlich besseren Konditionen Strom anbieten.