Die Fachgruppe Feuerwehr in ver.di verzeichnet die Entscheidung der Innenbehörde, den Feuerwehrkollegen nun endlich zumindest einen geringen Anteil der Mehrarbeit zu vergüten: „Ein erster Schritt hin zur Gerechtigkeit!“
Zum Hintergrund:
Der Senat hatte ab 1999 die wöchentliche Arbeitszeit für die Einsatzdienstbeamten der Feuerwehr auf 50 Stunden erhöht, obwohl das europäische Arbeitsschutzrecht eine Höchstgrenze bei 48 Wochenstunden setzt.
Der damalige ver.di-Personalrat ging in den ersten Rechtsstreit, der bis zum Europäischen Gerichtshof weitergeführt werden musste. Im Jahr 2005 wurde erklärt, dass diese Stundenerhöhung rechtswidrig war. Die Erhöhung der geforderten Arbeitszeit wurde daraufhin zwar für die Zukunft zurückgenommen, die bis dahin aber bereits widerrechtlich von den Rettern verlangte überhöhte Arbeitsleistung wurde ignoriert. Wieder brachte ver.di ein Klageverfahren mit Musterklägern in Gang.
„Diese jetzige Zahlung wird nicht die einzige bleiben“, so der Fachgruppenvorsitzende Wilhelm Mähler. „Wir sind sicher, dass unser Musterverfahren einen Richterspruch bekommt, der eine vollständige Vergütung als einzig mögliches Mittel der Gerechtigkeit bestätigt.
Bereits in einem anderen Verfahren wurde – auf der Grundlage der Entscheidung des EuGH – vom Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass alle Zeiten über 48 Stunden auszugleichen sind.“
Sieglinde Frieß, zuständige ver.di-Fachbereichsleiterin, ist froh, alle Mitglieder aufgefordert zu haben, per Musterschreiben persönlich ihre Ansprüche auf Vergütung der rechtswidrig geforderten Zeiten festzustellen, statt sich einzig auf ein Musterverfahren zu verlassen: „Wir schließen nicht aus, dass der Senat einigen Feuerwehrleuten ihre rechtswidrig abverlangten Arbeitszeiten nicht vergütet, nur weil sie nicht persönlichen ihre Ansprüche eingefordert haben.
Wir gratulieren allen beteiligten Kollegen zu diesem Teilerfolg und erwarten gespannt und vor allem zügig den zweiten, größeren Teil der Vergütung.“