Tarifgestützte Mindestlöhne rechtlich unproblematisch

Die Einführung von tarifgestützten Mindestlöhnen durch eine Ausweitung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes auf weitere Branchen ist nach Auffassung des DGB Nord unproblematisch. Das gelte auch für Branchen, in denen mehrere Tarifverträge existierten, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt seien, so der DGB Nord-Vorsitzende Peter Deutschland heute in Hamburg. Er bezog sich dabei auf eine Reihe von Gutachten, die im Auftrag der Hans-Böcker-Stiftung erstellt wurden.

Es sei zwar, so zitierte Deutschland aus einem Gutachten der Professoren Karl-Jürgen Bieback (Hamburg) und Eva Kocher (Frankfurt), grundsätzlich Aufgabe der Gewerkschaften, das Verhandlungsgleichgewicht für die Arbeitnehmer herzustellen und über Tarifverträge mit den Arbeitgebern Mindestlöhne festzulegen, jedoch, so Deutschland: „wenn das nicht gelingt, weil wir regional oder in einer bestimmten Branche keine Mindeststandards durchsetzen können, dann muss der Staat ran.“

Vor dem Hintergrund des aktuellen Streits in der Postbranche ließ Deutschland keinen Zweifel daran, dass dort, wo zwei Tarifverträge miteinander konkurrierten, der Staat den Tarifvertrag als Basis für einen Mindestlohn auswählen müsse, der für die meisten Beschäftigten abgeschlossen sei. Auch das sei rechtlich unbedenklich. Es dürfe auch nicht sein, so Deutschland mit Verweis auf die von den privaten Postarbeitgebern gegründete „so genannte“ Gewerkschaft, dass Arbeitgeber eine Arbeitnehmerorganisation in die Welt setzten, um damit die Arbeitsbedingungen für Tausende zu verschlechtern. Deutschland: „Ich dachte, das sei eine längst vergessene Erfahrung aus den Frühzeiten des Kapitalismus oder nur in Bananenrepubliken möglich. Dass das aber sogar bei uns geschieht, hätte ich mir bis vor einiger Zeit selbst in meinen schlimmsten Träumen nicht ausmalen können.“

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