In der Antwort auf eine Schriftliche Kleine Anfrage des kulturpolitischen Sprechers der GAL-Bürgerschaftsfraktion, Dr. Willfried Maier, muss der Senat einräumen, dass sich die Sammlung Tamm weiterhin überwiegend in Privatbesitz befindet und damit die dem Parlament vorliegenden Verträge bisher nicht zur Anwendung kamen. Das hatte der Senat bisher stets anders dargestellt. Maier wirft dem Senat nun versuchte Täuschung vor.
Hier die Erklärung des Abgeordneten Maier:
„Auf wiederholte Anfrage musste der Senat nun eingestehen, dass meine Vermutung zutreffend ist: Der Eigentumsübergang der Sammlung Tamm vom Privatmann an die Peter Tamm sen. Stiftung hat bisher nicht statt gefunden.
Die Stadt hat ihre Verpflichtungen, die im Vertrag mit der Tamm-Stiftung und dem Privatmann Tamm festgelegt wurden, bereits am 1.10.2004 abschließend erfüllt.
Im August dieses Jahres wurde neu vereinbart, dass der Eigentumsübergang sukzessive mit der Übersiedelung einzelner Sammlungsstücke in den Kaispeicher B erfolgen soll. Damit bleibt die Entscheidung über Zeit und Umfang der Eigentumsübertragung an die Tamm-Stiftung ganz in der Hand Peter Tamms.
Über diesen Sachverhalt hat der Senat Parlament und Öffentlichkeit nicht informiert und mich zu täuschen versucht.“