Das OLG Köln hat auf Antrag der Verbraucherzentrale Hamburg die Deutsche Postbank AG verurteilt und ihr verboten, Verbraucher anrufen zu lassen, wenn diese einer telefonischen Kontaktaufnahme nicht zuvor zugestimmt haben und diese zuvor per Brief angekündigt wurde (Urt. v. 12.12.2008, 6 U 41/08). Die Postbank hatte gegen diese Entscheidung zunächst Revision eingelegt, diese aber nach der mündlichen Verhandlung beim Bundesgerichtshof am 24. Juni 2010 zurück genommen.
Telefonwerbung
Unerlaubte Telefonwerbung? Mit mir nicht!
Seit letztem Sommer gibt es das „Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung“. Aber es hilft nicht viel, sagt die Verbraucherzentrale.
Noch immer belästigende Telefonwerbung?
Täglich ärgern sich Verbraucher über Belästigung durch Telefonwerbung. Dabei sollte der Spuk längst vorbei sein. Denn letzten Sommer trat das „Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung“ in Kraft. Doch die Verbraucherzentrale hat aus der täglichen Praxis den Eindruck, dass sich nichts geändert hat.
Telekom-Telefonwerbung gerichtlich verboten
Die Deutsche Telekom AG (DTAG) darf nicht mehr Verbraucher anrufen oder anrufen lassen, um für Internetzugangsverträge zu werben, wenn die Angerufenen nicht zuvor einer solchen telefonischen Kontaktaufnahme zugestimmt haben. Das hatte das Landgericht Darmstadt auf Klage der Verbraucherzentrale Hamburg durch Urteil vom 2. Oktober 2008 entschieden (AZ.: 12 O 263/05). Gegen das Urteil hatte die Telekom Berufung eingelegt. Das Oberlandesgericht Frankfurt bestätigte die Entscheidung im Berufungsverfahren mit Beschluss vom 25. März 2009 (AZ.: 6 U 264/08), der inzwischen rechtskräftig ist.