E.on Hanse hat Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg im Verfahren über die Sammelklage von 54 Gaskunden eingelegt. Der Gasversorger hatte den Prozess am 27. Oktober 2009 verloren und stand vor der Frage, ob der Gang zum Oberlandesgericht lohnt. „Auch hier wird E.on keinen Erfolg haben“, vermutet Günter Hörmann, Geschäftsführer der Verbraucherzentrale Hamburg.