Das Oberverwaltungsgericht Münster hat entschieden, dass der Verfassungsschutz nicht länger den stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden der LINKEN im Bundestag Bodo Ramelow beobachten darf (Az.: 16 A 845/08). In seiner Einzelfallentscheidung betonte das Gericht, „das freie Mandat des Abgeordneten [stehe] der Beobachtung entgegen“. Wann wird das Landesamt für Verfassungsschutz in Hamburg dieses Urteil akzeptieren?
OVG
Oberverwaltungsgericht bietet Mediation an
Ab Januar 2009 bietet das Hamburgische Oberverwaltungsgericht den Verfahrensbeteiligten Mediationsverfahren an. Speziell ausgebildete richterliche Mediatorinnen führen diese Mediation durch.