Kita-Gebühren: Nicht zu Ende gedacht

Der Senat beabsichtigt, die Kita-Beiträge deutlich zu erhöhen – je nach Einkommen um bis zu 100 Euro im Monat. Durch Preissteigerungen für das Essen in Kitas und Schulen sowie die höheren Regelsätze will die Sozialbehörde bis Ende 2011 rund 30 Millionen Euro einsparen. Ein schwerer Fehler, meint die Gewerkschaft ver.di.

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Härtefall-Regel engstirnig ausgelegt

Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu den Regelsätzen bei Grundsicherung und Sozialhilfe hat die SPD-Arbeitsmarktexpertin Elke Badde die Reaktion des Bundesarbeitsministeriums bedauert. Dieses hat eine „vorläufige Teilregelung“ verabschiedet, nach der chronisch Kranke, Rollstuhlfahrer sowie geschiedene Eltern Sonderbedarfe geltend machen können. „Ich habe große Zweifel, dass mit diesem Katalog der Urteilsspruch des Bundesverfassungsgerichts rechtmäßig umgesetzt wird“, sagte Badde.

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Rose: Wersich bleibt ein Unsozialsenator

ver.di-Landeschef Wolfgang Rose fordert den Hamburger Senat auf, seine Differenzen zum Hartz-IV-Regelsatz zügig zu klären: „Die Lage der Langzeitarbeitslosen ist wichtiger als die Imagepflege von Senatoren. Der Senat soll keine schwarz-grünen Spagat-Übungen veranstalten, sondern er muss sich klar dafür aussprechen, den Regelsatz endlich verfassungskonform nach oben zu heben. Eine Regierung ist auch zur Daseinsfürsorge für die Schwächsten da – auch sie haben das Recht, in Hamburg menschenwürdig zu leben.“

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Hartz IV: SPD sieht sich bestätigt

Das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zu den Regelsätzen bei der Grundsicherung und der Sozialhilfe hat – so Elke Badde, Fachsprecherin für Arbeitsmarktpolitik der SPD-Bürgerschaftsfraktion – weitreichende Folgen für die Berechnung im Statistikmodell, besonders aber für die Forderung einer Eigenberechnung der Regelsätze für Kinder und Jugendliche.

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Auch GAL begrüßt Hartz-IV-Urteil

Das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Hartz-IV-Regelsätzen zwingt die Bundesregierung zum Handeln. Für Kinder muss der Satz nun nachvollziehbar berechnet werden, auch der Satz für Erwachse steht auf den Prüfstand. Menschen in besonderen Notlagen dürfen ab sofort auf mehr Flexibilität bei der Bewilligung hoffen.

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Auch DGB und LINKE begrüßen Hartz IV-Urteil

Nachdem die SGB II-Verwaltung Ende 2007 vom Bundesverfassungsgericht als mit der Verfassung unvereinbar erklärt worden war (2 BvR 2433/04 und 2 BvR 2434/04), befanden die Karlsruher Richter am heutigen Dienstag die SGB II-Regelleistungen als nicht verfassungsgemäß (1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09, 1 BvL 4/09). Bis zum 31. Dezember 2010 ist nun der Bundesregierung höchstrichterlich aufgegeben, nicht nur die Verwaltungsstruktur der ARGEn neu zu organisieren, sondern auch die Hartz IV-Regelsätze neu zu bestimmen.

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