Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu den Regelsätzen bei Grundsicherung und Sozialhilfe hat die SPD-Arbeitsmarktexpertin Elke Badde die Reaktion des Bundesarbeitsministeriums bedauert. Dieses hat eine „vorläufige Teilregelung“ verabschiedet, nach der chronisch Kranke, Rollstuhlfahrer sowie geschiedene Eltern Sonderbedarfe geltend machen können. „Ich habe große Zweifel, dass mit diesem Katalog der Urteilsspruch des Bundesverfassungsgerichts rechtmäßig umgesetzt wird“, sagte Badde.