Die dringend benötigte Kindertagesstätte in der Reventlowstraße in Othmarschen darf auch in wesentlich verkleinerter Form nicht geöffnet werden. Das hat das Verwaltungsgericht heute entschieden.
Die dringend benötigte Kindertagesstätte in der Reventlowstraße in Othmarschen darf auch in wesentlich verkleinerter Form nicht geöffnet werden. Das hat das Verwaltungsgericht heute entschieden.