Das Thema ist alt, die Sache war bis zur Bürgerschaftswahl gemeinsame Position von SPD und GAL, die Kinderkommission des Bundestages fordert sie längst und der zuständige Abteilungsleiter der Sozialbehörde tritt vehement dafür ein: Die Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz. Gestern lehnten CDU und GAL in der Bürgerschaft gemeinsam einen Antrag ab, der zum Ziel hatte, dass der Senat eine entsprechende Budnesrats-Initiative auf den Weg bringt.
Dass Tier- und Umweltschutz im Grundgesetz verankert sind, Kinderschutz aber nicht explizit erwähnt wird, haben konservative Juristen viele Jahre lang verteidigt. Inzwischen ist republikweit die Diskussion über sie hinweggegangen; den aktuellen Stand findet man zum Beispiel im Blog der SPD-Abgeordneten Carola Veit.
Die Ablehnung der CDU war – ungeachtet der Position ihrer eigenen Bundestags-Experten – erwartet worden. Dass aber für die GAL die Abgeordnete Blömeke ohne Not vortrat und mehrere Minuten lang begründete, man müsse die Kinderrechte hinter die Koalitionsräson zurückstellen und könne deshalb den SPD-Antrag nur ablehnen, verwunderte dann schon. Es kam, was kommen musste: CDU-Müller erklärte eher hilflos, dass Kinderrechte im Grundgesetz nichts zu suchen hätten, und bemühte in diesem Zusammenhang ausgerechnet Wilhelm Busch, SPD-Veit zählte beide Vorredner aus, und die Kinderrechte blieben – wieder einmal – auf der Strecke. Ausgerechnet am internationalen Tag der Kinderrechte.