Tag der betrieblichen Entgeltgleichheit

Heute ist der Tag der betrieblichen Entgeltgleichheit – neue Toolbox des DGB: „Der Lohnfahrstuhl für Frauen muss nach oben!“

Frauen verdienen noch immer ein Fünftel weniger als ihre Kollegen. Am 14. Oktober könnten sich Männer damit schon den Rest des Jahres frei nehmen: Sie haben dann so viel verdient, wie Frauen erst bis zum Jahresende bekommen werden. Auf diese Ungerechtigkeit weisen heute die Gewerkschaften auch im Norden hin, am „Tag der betrieblichen Entgeltgleichheit“.

Die Entgeltlücke, auch Gender Pay Gap genannt, beschreibt den prozentualen Unterschied zwischen dem durchschnittlichen Bruttostundenverdienst abhängig beschäftigter Männer und Frauen. Diese liegt in Deutschland bei 21 Prozent. Im internationalen Vergleich gehört Deutschland zu den Ländern mit einem besonders hohen Gender Pay Gap – sozialpolitisch ein Skandal und ökonomisch unsinnig, weil so falsche Anreize gesetzt werden.

Das Statistische Bundesamt weist den Gender Pay Gap neben den 21 Prozent auch mit lediglich 7 Prozent aus – auf diesen Anteil kommt man nur, wenn bestimmte arbeitsmarktrelevante Faktoren aus dem Gender Pay Gap herausgerechnet werden, etwa zu Beruf und Branche, Führungs- und Qualifikationsanspruch und Beschäftigungsumfang, insbesondere Teilzeit und geringfügige Beschäftigung. Bezieht man aber strukturelle und mittelbare Benachteiligungen ein wie Ungleichbehandlungen beim Zugang zu Arbeitsplätzen oder Beförderungen, aber auch die ungleiche Teilung der unbezahlten häuslichen Arbeit zwischen Frauen und Männern, die damit einhergehende ungleiche Verteilung von Teilzeit und Erwerbsunterbrechungen zwischen Männern und Frauen, wird die Entgeltlücke wieder riesengroß.

Lisanne Straka, Abteilungsleiter Frauen- und Gleichstellungspolitik beim DGB Nord: „Die Lohnlücke in Deutschland ist immer noch eine der größten unter den Ländern der Europäischen Union. Der Unterschied zwischen dem Bruttostundenverdienst von Männern und Frauen ist trotz aller Beschwichtigungen der Arbeitgeber auch 2016 mit 21 Prozent zu groß und muss weg. Entgeltgleichheit bedeutet, dass gleiches Entgelt für gleichwertige Arbeit gezahlt wird. Deshalb brauchen wir auch das Entgeltgleichheitsgesetz – besonders im Norden, dem Lohnkeller der Nation, muss aber der Geltungsbereich auch auf kleinere und mittlere Betriebe ausgeweitet werden, damit das Gesetz noch mehr Wirkung entfalten kann. Um den Lohnfahrstuhl für Frauen nach oben in Bewegung zu bringen, muss ein verbindlicher Rahmen geschaffen werden. Die Tarifvertragsparteien und betriebliche Interessenvertretungen müssen gesetzlich verpflichtet werden, Entgeltgleichheit Schritt für Schritt herzustellen.“

Schon heute können Betriebs- und Personalräte aktiv werden beim Thema Lohngerechtigkeit. Um ihre Arbeit zu unterstützen, bietet der DGB nun eine neue Online-Toolbox, die neben einer Muster-Betriebsvereinbarung zum Thema Frauenförderung und Chancengleichheit auch Beispiele guter Praxis aus den Unternehmen enthält. Die Toolbox ist entstanden im Rahmen des von BMFSFJ und DGB gestarteten Kooperationsprojektes „Was verdient die Frau – wirtschaftliche Unabhängigkeit“.

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