Mittlerweile sind rund 27 Prozent der Hamburger Studierenden von Studiengebühren befreit und damit noch mal etwa 1.700 mehr als Ende Juni. Von den rund 55.000 Studierenden, die in Hamburg einem gebührenpflichtigen Studium nachgehen, sind von vornherein wegen Promotion, Beurlaubung oder als Austauschstudierende 7.500 befreit, weitere 7.500 Studierende sind auf Antrag aus anderen Gründen wie Kindererziehung, Behinderungen oder aus Leistungsgesichtspunkten befreit. Hinzu kommen 2.400 Anträge auf Zahlungsbefreiung, die bislang unbearbeitet geblieben sind. Dies geht aus einer Schriftlichen Kleinen Anfrage (Drs. 18/6755) der wissenschaftspolitischen Sprecherin der GAL-Bürgerschaftsfraktion Dr. Heike Opitz hervor.
Opitz: „Die neue Anfrage bestätigt, dass nur rund 40.000 Studierende in Hamburg Gebühren zahlen werden. Das sind deutlich weniger als von der Behörde beabsichtigt. Zudem steht immer noch nicht fest, wie viele Studierende letztendlich Studiengebühren zahlen werden. Denn eine große Anzahl von Anträgen ist noch nicht bearbeitet.“
Insgesamt wurden knapp 3.000 Widersprüche gegen die Studiengebühren erhoben. Knapp die Hälfte der Widerspruchsverfahren wurde noch nicht abgeschlossen, von den bereits entschiedenen ist der großen Mehrheit stattgegeben worden (siehe Anlage 5 zu Drs. 18/6755). Opitz: „Die Hochschulverwaltungen werden mit Verwaltungsarbeit belastet, anstatt sich ihrem Kerngeschäft, der Organisation von guter Lehre und Forschung, widmen zu können.“
Zudem vermutet Opitz, dass viele negativ entschiedene Widersprüche zu Klageverfahren führen könnten. Senator Dräger hatte die Möglichkeiten zur Befreiung stark eingeschränkt und ging davon aus, dass 20 Prozent der Studierenden befreit werden würden. Die Hochschulen waren im Vorfeld der Erhebung der Gebühren mit einer Verwaltungsanordnung angewiesen worden, Befreiungen wegen Härtefällen sehr restriktiv zu handhaben. Viele Sachverhalte, wie etwa die Betreuung von einem pflegebedürftigen Kind über 14 Jahren oder die Tätigkeit in Hochschulgremien, werden so nicht berücksichtigt.
Opitz. „Am Ende steht immer noch nicht fest, wer eigentlich Studiengebühren zahlen muss. Viele Fragen müssen erst durch die Gerichte entschieden werden. Das Studiengebührengesetz führt so zu Rechtsunsicherheit und es ist der falsche Weg, um die Situation an den Hamburger Hochschulen zu verbessern.“