Wenn eine Straße so kaputt ist, dass sie erneuert werden muss, werden dort die Hausbesitzer zur Kasse gebeten: Wer auch sonst? Die SPD-Bürgerschaftsfraktion will beim Bau von Straßen oder Gehwegen eine moderne Bürgerbeteiligung einführen, damit die Akzeptanz steigt.
„Unser Ziel sind Straßenbauplanungen, die bei Anwohnern auf größtmögliche Akzeptanz stoßen. Hierzu sollen sie früh in den Planungsprozess mit einbezogen werden. Sie müssen über die auf sie zukommenden Kosten informiert werden“, sagt der SPD-Abgeordnete und Vorsitzende des Verkehrsausschusses Ole Thorben Buschhüter.
Bereits Anfang 2009 wurde in der Bürgerschaft einstimmig ein solches Vorgehen auf Initiative der SPD-Fraktion auf den Weg gebracht. Buschhüter: „Leider hatte es der Vorgänger-Senat mehr als zwei Jahre lang versäumt, diese Forderungen auch umzusetzen. Deswegen stellen wir nun erneut einen Antrag hierzu.“
Hintergrund: Die in vielen Wohnstraßen noch nicht erfolgte, aber vom Rechnungshof angemahnte so genannte endgültige Herstellung öffentlicher Wege führt oft zu Konflikten mit Anliegern – nicht zuletzt, weil sie bis zu 90 Prozent der Kosten zu tragen haben. „Wir wollen das ändern. Außerdem wollen wir bei Wohnstraßen den Ausbaustandard kostendämpfend auf das absolut notwendige Maß reduzieren.“
Konkret sieht die von der SPD-Fraktion gestern Abend beschlossene Initiative folgende Eckpunkte vor:
a) Wenn Anliegerinnen und Anlieger zu den Kosten einer Straßenbaumaßnahme herangezogen werden könnten, sollen diese rechtzeitig vor Beginn einer Erschließungs- oder Ausbaumaßnahme über die betroffenen Wegeflächen, Art und Umfang der Maßnahme sowie anhand von Beispielberechnungen über die Höhe der zu erwartenden Kosten und die für das Grundstück voraussichtlich anfallenden Beiträge schriftlich informiert werden. Dabei ist auch der Ansprechpartner bei der zuständigen Behörde zu benennen.
b) Anliegerinnen und Anlieger sollen frühzeitig bereits über die Aufstellung der Straßenbauplanung informiert und zu ihr angehört werden. Den Anliegerinnen und Anliegern soll, auch im Falle einer wesentlichen Änderung der Straßenbauplanung, Gelegenheit gegeben werden, die Planungsunterlagen einzusehen, Stellung zu nehmen, Einwände zu äußern und Vorschläge einzubringen. Dies soll durch eine Anliegerversammlung, die im Falle von Bezirksstraßen durch die örtlich zuständige Bezirksversammlung durchgeführt wird, erfolgen. Die Stellungnahmen, Einwände und Vorschläge sollen in die Entscheidung über die Ausbaumaßnahme mit einbezogen werden.. Die fertige Planung wird zur Einsichtnahme für die Anliegerinnen und Anlieger auch im Internet veröffentlicht.
„Wir wollen, dass die Bürger Stellung zu dem nehmen können, was vor ihrer Tür geschieht“, so Buschhüter. „Die Menschen sollen Einwände äußern und Vorschläge machen können. Die Resultate dieser Bürgerbeteiligung sollen in die Entscheidung über die Baumaßnahmen einfließen.“
c) Bei der abschließenden Entscheidung über die durchzuführende Straßenbaumaßnahme ist die örtlich zuständige Bezirksversammlung zu beteiligen.
d) Art und Umfang der ersten Anlage sowie des Ausbaues eines öffentlichen Weges sollen den örtlichen Gegebenheiten angepasst werden. Der Aufwand für die technische Ausführung soll dabei unter Wahrung eines möglichst langen Lebenszyklus der Erschließungsanlage so gering wie möglich gehalten werden. Es soll ein möglichst geringer Versiegelungsgrad sowie der Erhalt möglichst vieler Straßenbäume angestrebt werden.
Ferner soll die Zahlungsfrist für Erschließungs- und Ausbaubeiträge auf drei Monate verlängert werden.