Die SPD-Bürgerschaftsfraktion hat vor „schweren verfassungsrechtlichen Risiken“ beim neuen Strafvollzugsgesetz gewarnt. Justizsenator Lüdemann will Details seiner Novelle heute vorstellen.
„Beim Strafvollzug geht es um einen sensiblen Kernbereich staatlicher Hoheitsgewalt. Verfassungsrechtliche Risiken sind hier nicht zu akzeptieren“, sagte SPD-Justizexperte Rolf-Dieter Klooß am Dienstag. Er verwies auf kritische Stellungnahmen aus der Fachwelt am neuen Strafvollzugsgesetz.
„Offenbar will Justizsenator Lüdemann in Manier seines Vorgängers Kusch aus politischen Gründen bewusst an die Grenzen gehen. Es besteht damit die Gefahr, dass Lüdemann die gefährliche Hinwendung seines gescheiterten Amtsvorgängers zum bloßen Verwahrvollzug in einem Gesetz festschreiben will“, ergänzte der SPD-Fachsprecher für Innenpolitik, Andreas Dressel. Nachdem die Behörde bereits von Hamburger Gerichten wegen Vorgängen im Strafvollzug gerügt worden ist, wolle die Justizbehörde ihre in vielen Punkten rechtswidrige Vollzugspraxis nun offenbar durch ein eigenes Gesetz legalisieren.
Vor diesem Hintergrund verlangt die SPD-Fraktion nun vom Senat, alle Stellungnahmen offenzulegen, die im Rahmen der Verbändebeteiligung vorgelegt worden sind. Dressel: „Die Bürgerschaft muss sich ein komplettes Bild machen können, bevor sie über das Gesetz entscheidet. Es kann nicht sein, dass unliebsame Einschätzungen unter den Tisch fallen.“ Klooß betonte, die SPD-Fraktion habe mit ihrem Entwurf eines Jugendstrafvollzugsgesetzes klare Maßstäbe gesetzt. „Unser Vorschlag ist im Gegensatz zum CDU-Entwurf kein Hamburger Sonderweg. Er liegt weiter auf dem Tisch.“
„Wenig Neues“ beinhaltet aus Sicht der SPD-Bürgerschaftsfraktion der CDU-Antrag zum besseren Schutz vor Sexualstraftätern. „Hier haben wir schon im März Vorschläge zum Beispiel für eine Ausweitung der Sicherungsverwahrung gemacht. Die CDU hat das damals abgelehnt“, so Dressel. „Wenn Behörden sich effektiver vernetzen, um aus der Haft entlassene Personen sicherer im Auge behalten zu können, ist das gleichwohl richtig. Und sicher gibt es beim behördeninternen Datentransfer zwischen Melde- und Strafverfolgungsbehörden etwas zu optimieren. Niemand kann wollen, dass bei einem Umzug ein entlassener Sexualstraftäter melderechtlich abtaucht. Einen größeren Schutz bietet aber, die Sicherungsverwahrung so zu verschärfen, dass wirklich gefährliche Täter gar nicht erst auf freien Fuß kommen“, so Dressel weiter: „Das ist der richtige und auch rechtstaatliche Weg, mit gemeingefährlichen Straftätern umzugehen.“