SterniPark: Hatz geht weiter

Erneut setzen sich heute Abendblatt und Welt „kritisch“ mit dem Hamburger Kita-Betreiber SterniPark e.V. auseinander. Beide berichten über eine Klage der Stadt gegen den Verein, bei der es um 150.000 EUR geht – Geld, das die Behörde nach Meinung der Stadt zu Unrecht ausgezahlt hat. Dass eine Klage kein Urteil ist und dass SterniPark die Sache anders sieht, verschweigen beide Blätter. Wir versuchen, die „andere Seite“ nachzutragen.

Es geht bei der Klage der Stadt um mögliche Überzahlungen bei Pflegesätzen für Kita-Plätze aus den Jahren 2001 bis 2003. Das waren die letzten zweieinhalb Jahre vor Inkrafttreten des heute gültigen Gutscheinsystems.

In der Theorie sahen Vereinbarungen damals so aus:

– Ein Träger weist seine Kosten für ein Rechnungsjahr nach, die Behörde prüft die Rechnung, beurteilt, ob die Kosten angemessen sind.

– Die so ermittelten Kosten werden erhöht um erwartete Kostensteigerungen für das kommende Jahr.

– Der so ermittelte Betrag wird durch die Anzahl der vermutlich im nächsten Jahr betreuten Kinder geteilt und ergibt so den Pflegesatz für das kommende Jahr.

Dies sollte im Voraus geschehen – logisch, denn ein Träger muss ja im Voraus wissen, wie viel Geld ihm zur Verfügung steht. Entsprechend hieß es in der allgemeinen Pflegesatzvereinbarung, dass solche Anträge innerhalb von zwei Monaten zu entscheiden seien.

Tatsächlich ist es aber nie im Voraus zu Vereinbarungen zwischen SterniPark und Behörde gekommen. Die letzte Pflegesatzvereinbarung stammt nach Angabe von SterniPark aus dem Sommer 2002 und bezieht sich rückwirkend auf das Jahr 2000. Vereinbart wurde dabei laut SterniPark e.V., dass die Stadt für die Jahre 2001 bis 2003 ein Pflegesatzangebot machen sollte.

Dieses Angebot kam aber nicht, und SterniPark arbeitete auf Grundlage der Kostensätze des Jahres 2000 weiter. Der zuständigen Behörde, die heute gegen SterniPark klagt, schien das auch alles in Ordnung zu sein; immerhin überwies sie regelmäßig auf dieser Grundlage die Pflegesätze.

Am 26. Februar 2004 und somit wiederum rückwirkend übersandte die Behörde dem Verein dann wirklich Pflegesatzangebote für die Jahre 2001, 2002 und 2003, die eine Absenkung der Pflegesätze vorsahen – daraus leitet die Stadt ihren Rückzahlungsanspruch ab.

Außer im Mafiafilm kann man Angebote annehmen oder ablehnen. SterniPark nahm das Angebot nicht an, weil es nach Meinung des Vereins fehlerhaft ermittelt wurde.

Grund für die Meinungsverschiedenheiten: SterniParks Kitas sind beliebt und wurden deshalb im Laufe der Zeit immer stärker ausgelastet. Der Behördenvorschlag, der ja auf abgerechneten Kosten für das Jahr 2000 beruhte, berücksichtigte (wohl korrekt), dass es preisgünstiger ist, eine volle Kita zu betreiben als eine nicht so volle. Also, so die Behörde, müssten die Kosten von 2000 nicht mehr durch die Kinderzahl von 2000 geteilt werden, um den Pflegesatz zu errechnen, sondern durch die höheren Kinderzahlen der Folgejahre.

Abgesehen davon, dass eine solche Absenkung der Pflegesätze im Nachhinein und rückwirkend natürlich in hohem Maße unseriös ist, ist die Berechnungsmethode aber auch falsch, sagt der Träger: Natürlich sei zum Beispiel der Anteil für die Raumkosten geringer, wenn mehr Kinder betreut würden, aber etliche andere Kosten eben nicht.

Insbesondere nicht die Personalkosten: SterniPark sagt, für mehr Kinder sei auch mehr Personal (oder vorhandenes Personal länger) beschäftigt worden. Mehr Kinder bei gleichbleibendem Personal – diese Standardabsenkung hat der CDU-Senat erst eingeführt, als das heutige Gutscheinsystem galt.

Und, so aus Sicht des Trägers: Hätte man die Pflegesatzvereinbarung tatsächlich buchstabengetreu angewendet, dann hätten SterniPark noch weitaus höhere Beträge zugestanden – von über 200.000
EUR Gegenforderungen ist die Rede.

Ob die Pflegesätze nun gerechtfertigt waren oder nicht und ob sie teilweise zurückgezahlt werden müssen – darum streiten Verein und Behörde. Da man sich nicht einig wurde, hat die Behörde im Jahr 2008 Klage gegen SterniPark e.V. eingereicht – das zuständige Gericht soll klären, was rechtens ist.

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