In Schleswig-Holstein wird Las Vegas gespielt, in Hamburg etwas gegen die Spielsucht getan: Die Hürden für den Betrieb von Spielhallen sollen deutlich heraufgesetzt werden, so der SPD-Entwurf für ein neues Spielhallengesetz. Die Zahl der suchtkranken Glücksspieler wird in Hamburg auf bis zu 10.000 Personen geschätzt.
„In Anlehnung an gesetzliche Bestimmungen wie sie zum Beispiel bereits in Berlin und Bremen wirksam sind, schaffen wir nun auch für Hamburg einen neuen ordnungsrechtlichen Rahmen für die Errichtung und den Betrieb von Spielhallen“, erklärt der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Martin Schäfer. Im Rahmen der Föderalismusreform wurde den Ländern die Möglichkeit gegeben, die Rahmenbedingungen für den Betrieb von Spielhallen (Öffnungszeiten, Erlaubnisregelung, etc.) gesetzlich zu regeln. Weiter haben die Länder die Möglichkeit, Qualifikationskriterien für die Betreiber festzuschreiben und Regelungen zu Informations- und Aufklärungspflichten zu erlassen. „Mit der Vorlage des Hamburger Spielhallengesetzes machen wir von dieser Möglichkeit Gebrauch und stellen Rechtssicherheit her“, so Schäfer.
„Oberste Priorität hat für uns der Spielerschutz und die Vermeidung von Spielsucht. Deshalb muss jede Spielhalle in Hamburg künftig ein eigenes Sozialkonzept entwickeln und darlegen, mit welchen Maßnahmen den sozialschädlichen Auswirkungen des Spiels vorgebeugt werden soll und wie diese behoben werden. Neben einer jährlichen Berichterstattung bei der zuständigen Behörde verpflichten wir das Personal darüber hinaus auch zu Schulungen und dem Führen eines entsprechenden Sachkundenachweises. Verletzungen gegen diese und andere Bestimmungen können als Ordnungswidrigkeit mit Strafen bis zu 50.000 Euro geahndet werden.“
Die SPD-Fraktion verknüpft mit dem neuen Gesetz nicht zuletzt das Ziel, die Ausdehnung von Spielhallen zu begrenzen. Schäfer: „Eine Ausweitung des Angebotes im Glücksspielbereich bedeutet tendenziell stets eine Ausweitung der Suchtgefahr. Glücksspielsucht hat in der Regel direkt eine hohe Verschuldung zur Folge. Davon sind dann nicht nur die Spielerinnen und Spieler betroffen, sondern auch deren Familien. Dem wollen wir Einhalt gebieten.“ Darüber hinaus entstünden in bestimmten Stadtteilen, in denen sich der Einzelhandel zurückziehe, in höherer Dichte Spielhallen, betont Schäfer. „Auch dieser Entwicklung wollen wir mit dem neuen Spielhallengesetz entgegenwirken. Künftig muss ein Mindestabstand von 500 Metern zwischen zwei Spielhallen eingehalten werden. Die maximale Anzahl von Geldspielgeräten je Spielhalle wird auf 8 Geräte reduziert.“ Durch angemessene Übergangsvorschriften sei insgesamt gewährleistet, dass mit rechtlichen Risiken verbundene besondere Härten ausgeschlossen würden, so Schäfer abschließend.
Hintergrund:
Während die Anzahl der Standorte im Zeitraum 2005 bis 2010 leicht zurückgegangen ist, von 283 auf 280, hat die Anzahl der Spielhallenkonzessionen im gleichen Zeitraum zugenommen. Wurden 2005 376 Konzessionen erteilt, stieg die Zahl auf 405 Konzessionen im Jahr 2010. Das bedeutet, dass durch so genannte „Mehrfachkonzessionen“ neben den bereits bestehenden, weitere größere Spielhallenkomplexe entstanden sind.
Geldgewinnspiele weisen im Vergleich zu anderen Glücksspielen ein hohes Suchtpotential auf. Der Abschlussbericht zur Evaluation zur Fünften Novelle der Verordnung über Spielgeräte und andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit (Spielverordnung), vorgelegt durch das Institut für Therapieforschung München, hat ergeben, dass 42 Prozent der befragten Spielerinnen und Spieler in Spielhallen bzw. 30 Prozent der Spielerinnen und Spieler in Gaststätten als pathologische Glücksspielerinnen/Glücksspieler zu diagnostizieren wären. 6 Prozent der Spielerinnen und Spieler in Spielhallen und 38 Prozent der Spielerinnen und Spieler in Gaststätten gaben an, schon in Behandlung gewesen zu sein.
Weiter wird die Gefährdung, die von Spielautomaten ausgeht, durch eine Studie der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung aus dem Jahr 2009 belegt. Aus der Studie geht hervor, dass über 72 Prozent der Glücksspielerinnen und Glücksspieler die in Beratungsstellen um Hilfe und Unterstützung bei der Bewältigung ihres Glücksspielverhaltens gebeten haben hauptsächlich an gewerblichen Geldgewinnspielautomaten spielten.
In Hamburg wird die Anzahl der pathologischen Glücksspielerinnen und Glücksspieler auf bis zu 10.000 Personen geschätzt. Die Anzahl der Personen, die im ambulanten Suchthilfesystem aufgrund eines pathologischen Glücksspielverhaltens um Geld um Hilfestellung nachsuchen, hat im Verlauf der letzten Jahre kontinuierlich zugenommen. Suchten im Jahr 2005 noch 554 Personen um Unterstützung nach, waren es 2008 schon 704. Im Jahr 2010 waren es sogar 982 Personen. Zu den Folgen gehören unter anderem Verschuldung und soziale Isolation.
Kersten Artus, gesundheits- und wirtschaftspolitische Sprecherin, begrüßt diese Gesetzesinitiative grundsätzlich. Sie ist allerdings skeptisch, ob das Vorhaben ausreicht, wirksam das Suchtpotenzial einzudämmen und fordert, dass der Gesetzesentwurf dem Gesundheitsausschuss auf der Sitzung am kommenden Donnerstag zur Verfügung gestellt wird.
„Landesspielhallengesetze sind erforderlich, weil der Glücksspielstaatsvertrag Spielautomaten nicht einbezieht. Die höchste Suchtgefährdung liegt jedoch bei den ,einarmigen Banditen‘. Daher ist es wichtig und richtig, die Dichte der Automatenaufstellung zu begrenzen und das Spielhallenpersonal zu schulen. Ich bezweifle allerdings, ob das ausreicht. So ist es unabdingbar, festzulegen, dass es in einem großen Umkreis von Schulen, insbesondere Berufsschulen, keine Spielhallen gibt. Nicht vergessen werden dürfen auch die Vereinsheime auf und neben Sportplätzen. Außerdem müssen die Regelungen auch für Automaten in Gaststätten gelten und Sperrzeiten eingeführt werden, um den Gebrauch einzudämmen. Einen Rund-um-die-Uhr-Betrieb darf es künftig nicht mehr geben, die Werbung muss drastisch eingeschränkt werden. Ich erwarte, dass die SPD-Fraktion dem Gesundheitsausschuss auf seiner Sitzung am kommenden Donnerstag den Gesetzesentwurf zur Verfügung stellt. Vor allem LINKE und GAL haben sich stets dafür ausgesprochen, dass es zu stärkeren Reglementierungen von Spielhallenbetreibern kommt.“
Scharf kritisiert Kersten Artus den Alleingang von Schleswig-Holstein. Das Bundesland hatte den Glücksspielstaatsvertrag nicht ratifiziert: „Schleswig-Holstein möchte das Las Vegas Deutschlands werden. Wer auf Kosten der Gesundheit Profite kalkuliert, lässt jede Verantwortung vermissen! Es ist auch ein Affront an den Föderalismus.“
„Wir wollen weniger und strenger kontrolliertes Glücksspiel, um der Spielsucht, die in den Familien genauso viel Leid schaffen kann wie Drogenabhängigkeit, den Boden zu entziehen“, sagt Artus abschließend.