Nach der Ankündigung von Stadtentwicklungssenator Gedaschko, mit den Bauarbeiten für den Neubau der Meiendorfer Straße zügig beginnen zu wollen, hat die Wandsbeker SPD-Fraktion erneut beantragt, für ein letztes Teilstück der Straße einen Bebauungsplan aufzustellen, um schnellstmöglich das erforderliche Planrecht für den bedarfsgerechten Neubau der Straße zu schaffen. Ein entsprechender Antrag war erst Ende Mai an dem Stimmen der CDU-Fraktion im Wandsbeker Planungsausschuss gescheitert. Nun steht der
Antrag in der Sitzung des Planungsausschusses am kommenden Dienstag erneut auf der Tagesordnung.
„Wir brauchen den Bebauungsplan, da ohne ihn der angekündigte Neubau der Meiendorfer Straße in einem Teilstück nur in einer abgespeckten Variante erfolgen könnte. Sinnvoll ist aber nur eine Straßenplanung aus einem Guss. Dass die CDU-Fraktion einen entsprechenden Antrag im Mai abgelehnt hat, rächt sich nun. Wir haben bereits wertvolle Zeit verschenkt“, sagt Ole Buschhüter, verkehrspolitischer Sprecher der Wandsbeker SPD-Fraktion, der
hofft, dass die CDU-Fraktion diesmal Farbe bekennen und dem Antrag zustimmen wird, um eine sinnvolle Straßenplanung nicht länger zu blockieren.
Zum Hintergrund: Seit Jahren fordert die Bezirksversammlung den Neubau der Meiendorfer Straße, einem Teilstück der B 75, das sich in einem desolaten Zustand befindet. Einigkeit besteht darüber, dass einerseits die Fahrbahn saniert, andererseits im Rahmen eines bedarfsgerechten Ausbaus die Geh- und Radwege erstmals befestigt, der ruhende Verkehr mit Rücksicht auf Fußgänger und Radfahrer neu geordnet und, wo erforderlich, Abbiegespuren geschaffen oder verlängert werden.
Die Fahrbahn selbst soll zweispurig bleiben, gesunde Bäume erhalten werden. Anfang der Woche kündigte Stadtentwicklungssenator Gedaschko an, die bisher für den Lückenschluss des Ring 3 vorgesehenen Mittel u. a. für den Neubau der Meiendorfer Straße verwenden zu wollen. Damit gibt es nun endlich eine zeitliche Perspektive für den Neubau der Straße.
Doch für ein Teilstück der Straße fehlt noch ein Bebauungsplan, der einen solchen Ausbau ermöglichen würde. Auf eine Anfrage der SPD-Fraktion teilte die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt (BSU) in diesem Zusammenhang kürzlich mit, dass „ein Verzicht auf das Schaffen von Planrecht bedeuten würde, dass hier der geplante Querschnitt nicht realisiert werden könnte und insofern Nutzungen eingeschränkt werden müssten.“
Aus Sicht der SPD-Fraktion bringt die BSU damit zum Ausdruck, dass sie ungern auf einen solchen Bebauungsplan würde verzichten wollen. Denn anderenfalls müssten „Kompromisslösungen entwickelt werden“, was „Auswirkungen auf den zeitlichen Fortschritt“ hat, so die BSU weiter. „Dies geht außerdem in erster Linie zulasten von Radfahrern und Fußgängern, deren Wege dann nicht ausreichend breit angelegt werden könnten“, befürchtet Buschhüter.