Die Bürgerschaftsfraktionen von SPD und GAL werden vor dem Hamburgischen Verfassungsgericht gegen die von der CDU vollzogene Änderung des Hamburger Wahlrechts klagen. Die SPD-Fraktion beschloss (wie bereits kurz berichtet) am späten Montag einstimmig, das entsprechende Vorgehen der CDU vor dem höchsten Hamburger Gericht rechtlich überprüfen zu lassen.
Die Fraktion der GAL hatte auf der Grundlage eines Rechtsgutachtens des ehemaligen Verfassungsrichters Ernst Gottfried Mahrenholz bereits am 2. November eine Verfassungsklage beschlossen.
SPD-Fraktionschef Michael Neumann: „Unabhängig vom begangenen moralischen Verfassungsbruch durch CDU-Fraktion, CDU-Landespartei und CDU-Bürgermeister wollen wir klären lassen, ob die Entscheidung der CDU auch juristisch nicht zu halten ist. Dies geht bei der Normenkontrolle nur gemeinsam. Uns geht es darum, deutlich zu machen, dass wir den Volksentscheid verteidigen – notfalls auch vor Gericht.“
Die Vorsitzende der GAL-Bürgerschaftsfraktion Christa Goetsch erklärt: „Mit der Entscheidung der SPD-Fraktion ist nun der Weg vor das Verfassungsgericht frei. Das begrüße ich sehr. Wir müssen alles tun, was in unserer Macht steht, um den Wahlrechtsbetrug der CDU zu vereiteln. Mit der gemeinsamen Klage von GAL und SPD steigen die Chancen, dass dies gelingt.“