SPD und GAL gegen „wildes“ Pinkeln

Sonnabendnachmittag: Der brave Vorstädter harkt den Weg vor seinem Jägerzaun, sieht sich die Sportschau an, duscht noch einmal ausführlich, nimmt dann reichlich Rasierwasser und fährt auf den Kiez. Vier Stunden später ist er volltrunken, pinkelt in die Eingänge der Anwohner und lässt die Sau raus. Alles nur Vorurteil? Leider nicht – wer jemals auf St. Pauli gewohnt hat, weiß, wovon ich spreche. Jetzt soll der bezirkliche Ordnungsdienst einschreiten.

Die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte will sich – auf Antrag von SPD und GAL – der Sache annehmen. „Seit jeher ist der Stadtteil St. Pauli durch die Problematik des öffentlichen Urinierens besonders stark betroffen. Insbesondere das südliche St. Pauli sowohl rund um die Reeperbahn als auch im gesamten Bereich zwischen Reeperbahn und Clemens-Schulz-Straße, werden dadurch stark belastet“, heißt es schon im Vorspann des Antrags.

Und weiter: „Hauseingänge, Hausecken, Grünanlagen und sogar Spielplätze werden rücksichtslos verunreinigt. Anwohnerinnen und Anwohner, aber auch Besucherinnen und Besucher, klagen immer öfter über die Folgen öffentlichen Urinierens. Nach dem diesjährigen Schlagermove gab es sogar vermehrt Beschwerden über „vollurinierte“ Treppenhäuser. Die Kirchengemeinde St. Joseph in der Großen Freiheit, im besonders betroffenen Kreuzungsbereich zur Simon-von-Utrecht-Straße, musste unlängst sogar durch öffentliches Urinieren hervorgerufene Schäden an der Bausubstanz des Kirchengebäudes feststellen.

Ein weiterer Ort besonderer Belastung ist zu Zeiten von Fanfesten, Dom oder Fußballspielen das Umfeld der U-Bahnhaltestelle Feldstraße.

Öffentliches Urinieren ist auf St. Pauli ein immer größer werdendes Problem, insbesondere für Hygiene und Sauberkeit. So beschäftigen sich mittlerweile auch Bürgerinitiativen, beispielsweise in der Silbersacktwiete, mit der Problematik.“

Deshalb will die Bezirksversammlungs-Mehrheit (SPD/GAL) sicherstellen, dass der Bezirkliche Ordnungsdienst (BOD) ab sofort und im Rahmen seiner Möglichkeiten, jedoch mindestens einmal monatlich, in Schwerpunkteinsätzen an mindestens zwei aufeinander folgenden Abenden/Nächten Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit öffentlichem Urinieren, insbesondere an den hochfrequentierten Tagen Donnerstag, Freitag und Samstag, an den besonders betroffenen Standorten ahndet.“

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