Als „Meilenstein zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf“ und als einen „guten Beitrag zur Chancengleichheit von Frauen und Männern“ hat die familienpolitische Sprecherin der SPD-Bürgerschaftsfraktion, Carola Veit, die heute vom Bundestag beschlossene Einführung des Elterngeldes bezeichnet. „Unser Projekt Elterngeld ist ein Schritt in Richtung einer modernen Familienpolitik“, sagte Veit.
Ein wichtiges Element seien die so genannten Partnermonate, die einen Anreiz dafür schafften, Erwerbsund Familienarbeit partnerschaftlicher als bisher zwischen Müttern und Vätern zu teilen. Die Idee, dass mehr als die derzeitigen fünf Prozent der Väter Elternzeit nehmen sollten, sei völlig richtig. „Schließlich sind die Mütter in ihren Berufen nicht abkömmlicher als die Väter, und die meisten Männer wünschen sich heute eine aktive Vaterrolle“, erläuterte Veit. In Schweden, wo das Eltergeld erfolgreich eingeführt wurde, nehmen inzwischen rund die Hälfte der Väter Elternzeit in Anspruch.
Veit sagte, das Elterngeld würde auch die Chancengleichheit von Frauen in der Arbeitswelt voranbringen. Denn es setze ein ganz deutliches Signal: Kehrt schnell in eure Berufe zurück, Zuhausebleiben führt in die Sackgasse. Für junge Familien müsse es selbstverständlich möglich sein, Elternschaft und Beruf nebeneinander und nicht nacheinander zu vereinbaren. „Das schafft allerdings nicht das Elterngeld allein“, mahnte Veit, „entscheidend ist eine familienfreundliche Infrastruktur, die Eltern tatsächlich entlastet“.
Nun sei der Hamburger Senat gefordert, ausreichend Krippenplätze zu schaffen, denn die Einführung des Elterngeldes vom Juli 2007 an bedeute, dass ab 2008 wesentlich mehr Betreuungsplätze für die ganz Kleinen zur Verfügung stehen müssten. „Die ersten Hamburger Mütter und Väter, die diese Neuregelung in Anspruch nehmen werden, befinden sich bereits mitten in der Schwangerschaft. Sie wollen verlässlich planen können. Wer sein Kind mit zwölf oder vierzehn Monaten in die Betreuung gibt, um sich wieder auf seinen Beruf zu konzentrieren, möchte eine qualitativ hochwertige, verlässliche Betreuung. Diesen Anspruch hat der Senat zu erfüllen“, stellte Veit fest.
Die kinder- und jugendpolitische Sprecherin der GAL-Bürgerschaftsfraktion, Christiane Blömeke, kommentiert: „Ein Elterngeld einzuführen, ist grundsätzlich richtig, denn es hilft Familien, den Lebensstandard zu sichern und schafft einen Anreiz, schnell wieder in den Beruf zurückzukehren. Das heute vom Bundestag verabschiedete Gesetz hingegen ist sozial unausgewogen und zielt ins Leere, wenn nicht gleichzeitig ausreichend Betreuungsplätze für die unter 3-Jährigen geschaffen werden. Deshalb fordern wir den Rechtsanspruch auf Betreuung für alle Kinder ab dem 1. bis zum 3.Lebensjahr.“
Sozial unausgewogen ist das Gesetz aus Sicht der Grünen, weil Transferempfänger nicht in den Genuss der maximalen Bezugsdauer von 14 Monaten kommen und der Mindestbetrag von 300 Euro auch Spitzenverdienern zugute kommt, wenn ein Elternteil nicht berufstätig ist. Außerdem halten wir eine angemessene Übergangsregelung für notwendig, die die rigide Stichtagsregelung ersetzt.
Die GAL-Fraktion hat in diesem Zusammenhang einen Antrag in die Bürgerschaft eingebracht, der den Senat auffordert, sich über eine Bundesratsinitiative für die Schaffung eines Rechtsanspruches für alle Kinder ab einem Jahr einzusetzen. Zur Finanzierung schlagen die Grünen die Umwandlung des Ehegattensplittings in eine Individualbesteuerung vor. Mit den dadurch entstehenden steuerlichen Mehreinnahmen für Bund, Länder und Kommunen könnte der Rechtsanspruch finanziert werden.