Beim Ausverkauf des Hamburger Tafelsilbers kennt der Beust-Senat kaum Hemmungen. Jetzt soll auch „pflegen & wohnen“, der Träger der städtischen Alten- und Pflegeheime, verscherbelt werden. Die SPD warnt davor – gerade weil die Zahl der Älteren wächst, braucht Hamburg Pflegeheime in öffentlicher Hand.
Der sozialpolitische Sprecher der SPD-Bürgerschaftsfraktion, Dirk Kienscherf, hat den Senat aufgefordert, pflegen & wohnen und seine Pflegeheime nicht zu verkaufen, sondern eine Beteiligung Dritter zu suchen. „Die Zahl pflegebedürftiger Menschen in Hamburg wird weiter zunehmen. Im Interesse dieser Menschen darf nicht auch die Pflege dem Privatisierungswahn des Senats zum Opfer fallen“, sagte Kienscherf. Nicht der Verkauf, sondern der Einstieg eines bewährten möglichst frei-gemeinnützigen Anbieters solle vorangetrieben werden. Einen Mehrheitsverkauf, wie vom Senat offensichtlich geplant, aber auch eine „Filetierung des Unternehmens“ lehne die SPD-Fraktion ab, so Kienscherf.
Kienscherf betonte, es gebe in Hamburg die Notwendigkeit, „pflegen & wohnen“ und seinen Marktanteil in städtischer Hand zu lassen, um hier – auch als preisliches – Korrektiv zu wirken. Zur finanziellen Situation von „pflegen & wohnen“ sagte Kienscherf: „Der Erlös für Grundstücke, welche für den Pflegebetrieb nicht notwendig sind oder im Rahmen einer Modernisierung von p&w frei werden, soll in das Betriebsvermögen einfließen oder für Investitionen genutzt werden.“
Ein städtisches Segment in der stationären Pflege habe laut Kienscherf auch eine wichtige Bedeutung für die Qualitätsentwicklung. „Es schadet nicht, wenn hier städtische oder frei-gemeinnützige mit privaten Angeboten im Wettbewerb stehen. Dieser Wettbewerb kommt den pflegebedürftigen Menschen zugute – und um die geht es uns.“
Kienscherf forderte den Senat auf, die Bürgerschaft umgehend zu informieren und verwies auf die Folgen der LBK-Privatisierung – etwa zunehmenden Zeitdruck zu Lasten der dort Beschäftigten. „Diese Entwicklung geht zu Lasten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – und damit im Falle von p&w auch zu Lasten der Pflegebedürftigen.“