SPD: Initiative für wirkungsvolleren Kinderschutz

Die SPD-Bürgerschaftsfraktion hat eine neue Initiative zum Schutz von Kindern vor Vernachlässigung und Verwahrlosung gestartet. In diesem Zusammenhang bringt die SPD erneut einen Antrag in die Bürgerschaft ein, um die regelmäßigen ärztlichen Untersuchungen von Kindern – die so genannten U-Untersuchungen – verpflichtend zu machen.

Ferner wollen die Sozialdemokraten in der Hamburgischen Bürgerschaft für Klarheit beim Personalbedarf der Allgemeinen Sozialen Dienste sorgen.

Ein entsprechender einstimmiger Beschluss der Bürgerschaft zu dieser Forderung des Sonderausschusses „Vernachlässigte Kinder“ ist auch rund zwei Jahre nach Ende der Ausschussarbeit nicht erfüllt worden. Aufgrund von Software-Problemen ist nach Senatsangaben erst in rund drei Jahren mit einer Erfüllung der Forderung zu rechnen. Die SPD-Bürgerschaftsfraktion hält das für inakzeptabel und will den Senat zu einem schnelleren Handeln drängen.

Der SPD-Sozialexperte Dirk Kienscherf betonte, beim Thema „Schutz gefährdeter Kinder“ müssten Parteiinteressen zurückgestellt werden. Es sei gut, dass sich eine intensive Debatte über die richtigen Maßnahmen zum Schutz vor Kindern entwickelt habe. „Es ist fraglich, ob es ein Frühwarnsystem gibt, das jeden einzelnen Fall von Kindesvernachlässigung verhindern kann. Das darf aber kein Grund sein, nicht alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um das Risiko für kleine Kinder zu minimieren“, sagte Kienscherf. „Jeder einzelne Baustein kann helfen – oder mit den Worten von Justizsenator Lüdemann: Wir müssen an allen erdenklichen Schrauben drehen, um mögliche Anzeichen für eine Kindeswohlgefährdung zu erkennen.“ (Justizsenator Carsten Lüdemann auf der Justizministerkonferenz in Brüssel
am 30. November 2006).

Ein solcher Baustein ist aus Sicht der SPD, die U-Untersuchungen verpflichtend zu machen. In einem jetzt neu eingebrachten Bürgerschaftsantrag schlägt die SPD-Bürgerschaftsfraktion daher vor, das Hamburgische Gesundheitsdienstgesetz (HmbGDG) zu ändern. Damit soll folgendes erreicht werden:

 Die Verbindlichkeit der U-Untersuchungen mit dem Ziel einer höheren Beteiligung.
 Die Befugnis zur Datenerhebung und Weitergabe, die den Datenaustausch zwischen Meldebehörde, Gesundheitsämtern und der Jugendhilfe ermöglicht.
 Die Information der Jugendämter nach festgestellter Verweigerung der Teilnahme, um geeignete Maßnahmen in die Wege zu leiten.

Diese Ziele können durch folgende Schritte erreicht werden:

 Einfügen eines § 7a „Teilnahme an Früherkennungsuntersuchungen für Kinder“.
 Der Auftrag des ÖGD wird ergänzt um den Satz „Er (der Öffentliche Gesundheitsdienst) beobachtet und bewertet die förderlichen und abträglichen Bedingungen für eine gesunde Entwicklung von Kindern in ihrem Lebensumfelde.“
 Ein Gesundheitsamt wird als zentrale Stelle für den Datenabgleich benannt.
 Dem Zentralen Gesundheitsamt werden von Ärzten die Daten zur Früherkennung übermittelt.
 Das zentrale Gesundheitsamt fordert Eltern auf, die Früherkennungsuntersuchungen durchführen zu lassen und die, die es versäumt haben, auf, dies nachzuholen.
 Erfolgt dies nicht, wird das örtlich zuständige Gesundheitsamt informiert.
 Die Eltern werden über die Bedeutung dieser Untersuchung informiert.
 Erfolgt weiterhin keine Teilnahme, werden die zuständigen Jugendämter informiert, die dann mit ihren Instrumenten tätig werden können.

In der Abwägung zwischen dem Recht der Eltern auf selbstbestimmende Erziehung einerseits und dem Recht von Kindern auf Unversehrtheit andererseits stelle sich die SPD „eindeutig und ohne Vorbehalte“ auf die Seite der Kinder, sagte die SPD-Familienpolitikerin Carola Veit. „Wir haben eine klare Position, ohne Eltern unter Generalverdacht zu stellen“, sagte Veit.

Veit betonte, mehrere Bundesländer hätten – nicht zuletzt unter dem Eindruck furchtbarer Kinderschicksale – landesrechtliche Schritte ergriffen. So sei das Gesetz für das Saarland, an dem sich der Hamburger SPD-Vorschlag (..) orientiert, dort von CDU, SPD, Grünen und FDP beschlossen worden. In Bremen sei ein vergleichbares Gesetz im April verabschiedet worden. Der Landtag in Schleswig-Holstein beschloss in der letzten Woche eine gesetzliche Regelung für verpflichtende Untersuchungen – das Gesetz tritt am 1. April 2008 in Kraft. Bereits im Mai hatte der Deutsche Ärztetag verbindliche ärztliche Vorsorgeuntersuchungen für Kinder gefordert: „Jugendhilfe und öffentlicher Gesundheitsdienst (ÖDG) sollen in einem gesetzlich verankerten Meldewesen Eltern, die ihr Kind nicht zu den Früherkennungsuntersuchungen bringen, über ein Erinnerungsverfahren zur Teilnahme auffordern“ (vgl. Pressemitteilung der Bundesärztekammer vom 17. Mai 2007).

Vor diesem Hintergrund appellierten die SPD-Abgeordneten an CDU und Senat, ihre ablehnende Position zu überprüfen. „Es ist bedauerlich, dass Hamburg seine landesrechtliche Kompetenz nicht nutzt“, so Kienscherf.

Gleichzeitig wollen die Sozialdemokraten Klarheit über den tatsächlichen Personalbedarf der Allgemeinen Sozialen Dienste (ASD) erhalten. Der Senat habe die Zusage einer entsprechenden Prüfung fast zwei Jahre nach Abschluss des Sonderausschusses „Vernachlässigte Kinder“ immer noch nicht eingehalten. Stattdessen kopple er die Überprüfung der Sollstärke an die Einführung eines neuen EDV-Systems. Eine Sollstärkenberechnung werde nach Senatsangaben erst zum Jahreswechsel 2010/2011 vorliegen. Kienscherf warnte in diesem Zusammenhang vor unkalkulierbaren Risiken. „Die Erfahrung lehrt, dass Entwicklungen dieser Art mehr Zeit brauchen, als prognostiziert. Beim Thema Kinderschutz ist Eile geboten.“ Die SPD-Bürgerschaftsfraktion will den Senat mit einem Antrag dazu bringen, die Ermittlung der Sollstärke des ASD schnell in Angriff zu nehmen – sie fordert einen Bericht des Senats über Vorgehen und eingeleitete Schritte bis zum 31. Januar 2008.

Zitate zum Sonderausschuss „Vernachlässigte Kinder“
und zur Bedeutung von Vorsorgeuntersuchungen:

Sozialsenatorin Birgit Schnieber-Jastram „(..) werden wir die Empfehlungen des Ausschusses umsetzen (..). Ich nenne hier beispielsweise die Initiative, die U 1- bis U 9-Untersuchung verpflichtend zu machen.“ Und zum Thema Zusammenarbeit: „Ich würde mich freuen, wenn mich mein Eindruck nicht trügt, dass wir jetzt am Schluss des Sonderausschusses erreicht haben, dass für das Wohl von Hamburgs Kindern alle an einem Strang ziehen.“ – Bürgerschaft vom 1. Februar 2006 zum Bericht des Sonderausschusses „Vernachlässigte Kinder“.

Bgm. Ole von Beust: „Unser Ehrgeiz muß sein, daß kein Kind in Hamburg durchs Rost fällt.“ Und: „Wenn sich im Haushalt ein gewisser Spielraum ergeben sollte, bin ich dafür, ihn dafür zu nutzen, daß kein Kind durchs Rost fällt.“ (Aussagen auf dem CDU-Landesparteitag am 17. November 2005; zitiert im Hamburger Abendblatt 18. November 2005)

Justizsenator Carsten Ludwig Lüdemann: „Wir müssen an allen erdenklichen Schrauben drehen, um mögliche Anzeichen für eine Kindeswohlgefährdung zu erkennen“ (30.11.2006 auf der Justizministerkonferenz in Brüssel).

Egbert von Frankenberg (CDU-Obmann im Sonderausschuss) „Der Sonderausschuss hat seinen Auftrag erfüllt, aber die Arbeit geht weiter. Entscheidend für den Erfolg ist, dass der Gedanke ‚Gemeinsam handeln für Hamburgs Kinder’ weiter lebt. Dafür werden wir gemeinsam weiter arbeiten.“ Und zur Wirksamkeit von U-Untersuchungen: „Dadurch wird Vorsorge verbindlicher und das Gitter wird engmaschiger, mit dem man Fälle von Vernachlässigung aufdecken kann.“ – Bürgerschaft vom 1. Februar 2006 zum Bericht des Sonderausschusses „Vernachlässigte Kinder“.

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