SPD gesprächsbereit über Verfassungsschutz-Kompetenzen

Die SPD-Bürgerschaftsfraktion hat sich in der Diskussion um die Novellierung des Hamburgischen Verfassungsschutzgesetzes offen für eine „maßvolle Erweiterung der Kompetenzen des Verfassungsschutzes“ gezeigt.

Der Fachsprecher für Innenpolitik der SPD-Fraktion, Andreas Dressel, begrüßte, dass nach der SPD nun auch der Senat seine Vorstellungen präsentiert habe. „Insbesondere bei volksverhetzendem und militantem Extremismus wollen wir die Kompetenzen des Verfassungsschutzes stärken. Wir hoffen auf konstruktive parlamentarische Beratungen. In diesem sensiblen Bereich wäre ein breiter politischer Konsens wünschenswert.“

Der Gesetzentwurf der Sozialdemokraten wurde bereits am 24. August 2007 gemeinsam mit dem Evaluationsbericht des Senats im Innenausschuss der Bürgerschaft beraten. Ziel müsse verstärkt sein, Kommunikation, finanzielle Beziehungen und internationale Kontakte von Verfassungsfeinden besser aufklären zu können, sagte Dressel. „Gerade im rechtsextremen Bereich können mit erweiterten Möglichkeiten Finanzquellen entdeckt und ausgetrocknet werden. Hamburg sollte dem Bundesrecht nicht hinterherhinken.“

Die SPD hat deshalb schon vor Wochen einen vollständigen Gesetzentwurf vorgelegt. Kernpunkt der Novelle ist eine eng an das Bundesrecht angelehnte Ausdehnung bestimmter Auskunftsrechte des Hamburger Verfassungsschutzes auf so genannten inländischen Extremismus. Hier soll das Landesamt zusätzliche Auskunftsrechte erhalten – unter der Voraussetzung, dass volksverhetzende oder militante Bestrebungen zu bekämpfen sind. Die Befugnisse können zum Beispiel zur Aufklärung von internationalen Verflechtungen (Kommunikationsbeziehungen, Reisebewegungen), Finanzflüssen, Produktions- und Vertriebsstrukturen der arbeitsteilig, konspirativ und international organisierten rechtsextremistischen Vertriebsszene für Hasspropaganda beitragen, ferner zur Aufklärung von Waffenbeschaffungen und Geldgebern militanter Rechtsextremisten und rechtsterroristischer Gruppierungen.

Die Innenministerkonferenz hatte Anfang Juni beschlossen, die Finanzquellen rechtsextremistischer Kreise verstärkt in den Blick zu nehmen. Auch volksverhetzender sowie militanter Links- oder Ausländerextremismus können Gegenstand der Aufklärungsbemühungen sein – etwa wenn es darum geht, die Kommunikationsbeziehungen von Hasspredigern zu untersuchen. Datenschutzaspekte würden beim SPD-Entwurf ebenso gewahrt, wie eine effektive parlamentarische Kontrolle.

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