Nachdem die Bundesfamilienministerin den Kurs hinsichtlich verbindlicher U-Untersuchungen gewechselt hat, hegt Hamburgs SPD Hoffnung auf ein Einlenken des Senats. Die Verantwortlichen in Hamburgs Landesregierung hatten verbindliche Vorsorgeuntersuchungen bisher abgelehnt.
Mit Hinweis auf den Kurswechsel von Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU) hat die SPD-Bürgerschaftsfraktion den Senat aufgefordert, seine ablehnende Haltung verpflichtenden Kinderuntersuchungen gegenüber ebenfalls aufzugeben. Die Bürgerschaft stimmt am Donnerstag über einen entsprechenden Gesetzentwurf ab (Drs. 18/7481).
Die Bundesfamilienministerin hatte zuvor erklärt, die Erfahrungen in einzelnen Bundesländern zeigten, dass verpflichtende Vorsorgeuntersuchungen „sinnvoll“ seien. Bislang hatte von der Leyen den verpflichtenden so genannten U-Untersuchungen skeptisch gegenüber gestanden.
Der SPD-Sozialexperte Dirk Kienscherf reagierte am Freitag erfreut auf den Kurswechsel der Bundesfamilienministerin. Es sei gut, dass die laufende Debatte über die richtigen Maßnahmen zum Schutz von Kindern jetzt zu Bewegung führt. „Wir müssen alle Möglichkeiten ausschöpfen, um das Risiko für kleine Kinder zu minimieren“, sagte Kienscherf.
Carola Veit, SPD-Fachsprecherin für Kinder-, Jugend- und Familienpolitik forderte die Sozialsenatorin ebenfalls zum Einlenken auf. „Senatorin Schnieber-Jastram hat ihre Ablehnung von verpflichtenden U-Untersuchungen auch mit dem Argument begründet, Hamburg wolle keinen Alleingang. Jetzt könnt ihre ablehnende Haltung zu einem Alleingang werden. Sie sollte dem Beispiel der Bundesfamilienministerin folgen“, empfahl Veit.
In der Süddeutschen Zeitung hatte von der Leyen die Bundesländer aufgefordert, verbindliche Frühuntersuchungen einzuführen: „Erfahrungen aus dem Saarland zeigen, dass auf diese Weise unbürokratisch nachgehakt wird“, wird von der Leyen zitiert. Die Familienministerin, die bisher die Wirksamkeit solcher Untersuchungen bezweifelte, lehnte eine Regelung durch ein Bundesgesetz jedoch weiter ab, weil es nicht verfassungsgemäß sei, schreibt die SZ.
Der vorliegende Gesetzentwurf der SPD-Bürgerschaftsfraktion, über den die Bürgerschaft am Donnerstag abstimmt, orientiert sich am Modell des Saarlandes. Gerade dieses Modell habe die Familienministerin angeführt, um ihre neue Position zu verdeutlichen, betonte Kienscherf.