SPD-Justizexperte Rolf-Dieter Klooß hat die heute vorgestellten Bundesratsinitiativen zur Ausweitung des Opferschutzes und zur Wiederaufnahme von Strafverfahren begrüßt.
„Die Erweitung des Kataloges der Wiederaufnahmegründe – wie der Senat vorschlägt – ist vernünftig. Zwar wird hier das wichtige Gut der Rechtskraft von Urteilen berührt. Doch der Senat hat der Versuchung widerstanden, hier populistisch motiviert weiterzugehen. Das ist zu begrüßen“, sagte Klooß am Dienstag. Es werde in Zukunft sicher vermehrt Fälle geben, bei denen eine immer bessere Kriminaltechnik auch noch Jahre nach Verbrechen und Urteilen neue Erkenntnisse ergeben wird.
Auch die Initiative, dem Opfer einer Straftat im Gerichtsverfahren einen kostenfreien Opferanwalt zur Seite zu stellen, finde die Zustimmung der SPD, betonte deren rechtspolitischer Sprecher. „Es ist gut, wenn etwas für die Stärkung der Opfer von Verbrechen passiert. Und es ist doppelt gut, wenn es über die entsprechenden Schritte Einigkeit gibt“, sagte Klooß.