Späte Einsicht beim Senat

Landeswahlleiter und Senat wollen zwei Wochen nach Abstimmungsbeginn und weniger als eine Woche vor dem Ende des Volksentscheids den Gesetzentwurf zum Volksentscheid an die Abstimmungsberechtigten versenden.

Für die meisten Abstimmungsberechtigten kommt diese Initiative zu spät. Rund 270.000 haben bereits abgestimmt. Die GAL-Bürgerschaftsfraktion hatte bereits am 27. September die Nachsendung gefordert.

Auch wenn der Versand des Gesetzestextes nicht ausdrücklich vorgeschrieben ist, so versteht sich von selbst, dass die Hamburger wissen müssen, worüber sie abstimmen. Selbst der Erste Bürgermeister ist ganz selbstverständlich davon ausgegangen, dass der Gesetzestext zuzusenden ist. Sonst hätte er in seinem Brief an 200.000 Hamburgerinnen und Hamburger nicht die sorgfältige Lektüre des Gesetzestextes empfehlen können.

Dazu erklärt Farid Müller, verfassungspolitischer Sprecher der GAL-Fraktion: „Die simple Einsicht, dass man wissen muss, worüber man abstimmt, kommt dem Senat sehr spät. Zu den zahlreichen Pannen rund um die Abstimmung fügt das Versäumnis, den Gesetzestext beizufügen, einen weiteren, schweren Verfahrensfehler hinzu“.

Die getrennte Zusendung verursacht zudem unnötige Kosten.

Müller weist darauf hin, dass die Kenntnis des Textes auch das Abstimmungsverhalten beeinflussen könne: „Für die Angstkampagne der CDU könnte es hilfreich gewesen sein, dass der Gesetzestext den Abstimmenden bisher nicht vorlag. Es bleibt deswegen ein schaler Beigeschmack.“

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