Soziale Erhaltungsverordnung für St. Georg jetzt!

Die SPD-Bezirksfraktion in Hamburg-Mitte sieht sich durch die Ergebnisse der Vorstudie in ihrer Meinung bestätigt, nun möglichst schnell mit dem Verfahren zur Umsetzung der sozialen Erhaltungsverordnung in St. Georg zu beginnen. Die Voruntersuchung empfiehlt dies ebenfalls. Mit der sozialen Erhaltungsverordnung sollen die Bewohner von St. Georg gegen den Aufwertungs- und Verdrängungsdruck geschützt werden.

Die kürzlich stattgefundene Voruntersuchung kam auf Initiative der rot-grünen Koalition in Hamburg-Mitte zu Stande. Die CDU hatte dies abgelehnt. Diese Voruntersuchung ist der erste Schritt, um das Verfahren in die Wege zu leiten. Im Ergebnis kommt die Vorstudie zu der Empfehlung, das Verfahren einzuleiten und mit einer repräsentativen Untersuchung genauere Informationen über die Bevölkerungsstruktur und deren Entwicklung und über die Wohnsituation der Haushalte zu ermitteln.

Die soziale Erhaltungsverordnung gemäß §172 BauGB dient dem Schutz der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung in einem Stadtteil, dessen bewährte Strukturen so stark von Veränderungen bedroht sind, dass die angestammte Bewohnerschaft verdrängt wird. Anhaltspunkte hierfür sind unter anderem gestiegene Zahlen von Mietwohnungen, die in Eigentumswohnungen umgewandelt werden. Die Folge sind deutlich gestiegene Wohnkosten in deren Folge Familien mit Kindern den Stadtteil verlassen und durch deutlich einkommensstärkere Haushalte ersetzt werden.

„Wenn sich die derzeitige Entwicklung in diesem Tempo fortsetzt, dann bedeutet dies einen Verlust der Vielfalt und der integrativen Stärke St. Georgs. Die negativen Folgen hiervon werden auch andere umliegende Stadtteile spüren,“ beschreibt der SPD-Fraktionsvorsitzende Hansjörg Schmidt (34) die Situation.

Mit der sozialen Erhaltungsverordnung können strukturelle Veränderungen auf der Angebotsseite wie z. B. Umbauten von Wohnungen und der Abriss preisgünstigen Wohnraums begrenzt werden.

Hansjörg Schmidt erklärt die neuen Möglichkeiten: „In Verbindung mit der automatisch greifenden Umwandlungsverordnung kann die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen begrenzt werden. Dadurch haben wir bessere Steuerungsmöglichkeiten und nehmen den Spekulationsdruck vom Stadtteil.“

Die SPD-Bezirksfraktion fordert nun die zeitnahe Durchführung einer repräsentativen Untersuchung die vor der Einleitung des eigentlichen Verfahrens zur Umsetzung der sozialen Erhaltungsverordnung durchgeführt werden muss: „Wir wollen in Hamburg-Mitte gute und funktionierende Nachbarschaften. In St. Georg hatten wir diese über Jahre hinweg. Nun droht dies zu kippen und dagegen wollen wir alles in unserer Macht stehende nutzen.“

Aus Sicht der SPD könnte bereits in der zweiten Jahreshälfte diesen Jahres mit der Untersuchung begonnen werden. Vorher muss der Senat dieser aber zustimmen.

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