Schluss mit Billigjobs und Kleinstarbeitsverhältnissen: Der DGB Bezirk Nord wünscht sich eine neue „Ordnung auf dem Arbeitsmarkt“ und schlägt eine gesetzliche Neuregelung der Mini-Jobs vor. Beschäftigte sollen die volle soziale Absicherung ab der ersten Arbeitsstunde erhalten.
Der DGB: „Minijobs dürfen nicht länger als legales Mittel zum Lohndumping missbraucht werden. Langzeitarbeitslose, Geringqualifizierte und vor allem Frauen sind quasi im Billigstlohnsektor gefangen. Insbesondere im Handel, in der Gastronomie, in der Gebäudereinigung oder im Gesundheitswesen haben sie oft keine Chance auf eine reguläre Beschäftigung.“
Rund 517.000 Mini-Jobs gibt es in Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern. Der Anteil der geringfügig entlohnten Beschäftigten an der Gesamtzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten beträgt in Schleswig-Holstein 31,2 Prozent, in Hamburg 19,6 % und in Mecklenburg-Vorpommern 17,1 Prozent.
Jetzt fordert der DGB Bezirk Nord eine gesetzliche Neuregelung dieser Jobs. Dazu gehört ein gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 Euro die Stunde, die volle soziale Absicherung der Beschäftigten ab der ersten Arbeitsstunde und den Wegfall der steuerlichen Anreize für diese Mini-Jobs.
DGB Nord-Bezirksvorsitzender Uwe Polkaehn äußerte in Hamburg seine Zuversicht, dass „die Reform der Mini-Jobs zu einem steigenden Angebot an regulärer und sozial abgesicherter Teilzeitarbeit führen wird. Wir machen den Weg frei für eine Teilzeit-Offensive mit sozialer Absicherung. Damit verhindern wir Einkommensarmut und später Altersarmut“.