Solidarisch für den Mindestlohn!

Polnische und deutsche Gewerkschaften: Lohnuntergrenze einhalten – auch im Transportgewerbe

Kein Lohndumping in Europa: Der Deutsche Gewerkschaftsbund Nord (DGB Nord) begrüßt die Initiative der Gewerkschaften in Polen und Deutschland zur Einhaltung des Mindestlohns auch im Transportgewerbe.

Anlässlich des 7. Deutsch-Polnischen Gewerkschaftsforums am 23./24. September 2016 in Danzig haben der DGB-Vorsitzende Reiner Hoffmann sowie die drei polnischen Gewerkschaftsbünde Solidarnosc (Vorsitzender Piotr Duda), OPZZ (Vorsitzender Jan Guz) und FZZ (Vizepräsident Mariusz Tyl) gemeinsam die Europäische Kommission aufgefordert, die flächendeckende Anwendung des Mindestlohns im Transportgewerbe gerade auch für Transit- und Kabotage-Fahrten zuzulassen. Uwe Polkaehn, Vorsitzender des DGB Nord: „Zwei Löhne für die gleiche harte Arbeit darf es nicht geben. Der Mindestlohn in Deutschland ist eine Erfolgsstory, er darf nicht behindert werden. Ich wünsche mir, dass auch die Arbeitgeber auf beiden Seiten der Grenze ihren gemeinsamen Beitrag gegen Lohndumping und Schmutzkonkurrenz leisten. Der Mindestlohn ist gut für die Brummifahrer und Speditionsbeschäftigten, aber auch für alle Firmen, die fair entlohnen. Europa muss sozial sein: Ein Zurück in die alten, neoliberalen Zeiten darf und wird es nicht geben, das wird auch die EU-Kommission einsehen müssen.“ Der deutsche Mindestlohn müsse auch für polnische Unternehmen gelten, wenn sie in Deutschland tätig sind – gerade auch im grenzüberschreitenden Verkehr, bei Transit- oder Kabotage-Fahrten. Dagegen hatten vor allem Spediteure in Polen und Tschechien wegen steigender Lohnkosten protestiert. Nach der Rechtsauffassung der Bundesregierung greift der gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro auch für die Lkw-Fahrer ausländischer Arbeitgeber, selbst wenn sie Deutschland nur als Transitstrecke nutzen. Der DGB Nord hatte dazu Informationsflyer in polnischer Sprache verteilt und eine Aktion für Lkw-Fahrer an der Transitstrecke durchgeführt. Bereits 1995 hatte der DGB mit NSZZ Solidarnosc Westpommern den Interregionalen Gewerkschaftsrat (IGR) Pomerania gegründet und eine „Deklaration über die Zusammenarbeit“ unterzeichnet – auch dieses Gremium werde die Umsetzung des Mindestlohns in der Grenzregion auf die Tagesordnung setzen, so Polkaehn.

Hintergrund ist die Einleitung von rechtlichen Schritten der Europäischen Kommission gegen Frankreich und Deutschland wegen der Anwendung des Mindestlohns im Transportgewerbe. Das deutsche Mindestlohngesetz schreibt seit 1. Januar 2015 die Untergrenze von 8,50 Euro vor, ungeachtet der Nationalität des Arbeitgebers (Paragraphen 1 und 20 Mindestlohngesetz) und entspricht vollumfänglich der Richtlinie 96/71/EC zu entsandten Beschäftigten. Kontrolliert wird der Mindestlohn bei Lkw-Fahrern durch den deutschen Zoll.

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