Als „mit heißer Nadel gestrickt“ hat SPD-Innenexperte Andreas Dressel die Vorstellung der Therapieunterbringung für ehemalige Sicherungsverwahrte in Hamburg bezeichnet. Die LINKE hält die vom Senat beschlossene Variante gar für verfassungswidrig.
„Ich habe Zweifel, ob eine Unterbringung in der Untersuchungshaftanstalt den Maßstäben gerecht wird, die der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMH) für solche Fälle formuliert hat. Wir brauchen eine Lösung, die gleichermaßen gerichtlich Bestand hat und der Sicherheit Rechnung trägt“, sagte Dressel.
„Hier hätte sofort eine länderübergreifende, gesicherte Therapieeinrichtung in Angriff genommen werden müssen – und nicht eine zweifelhafte Zwischenlösung. In den letzten Monaten bis zum Ende der schwarz-grünen Koalition hat der Senat bei diesem Thema viel zu viel Zeit für taktische Spielchen verschwendet. Das letzte halbe Jahr hätte sinnvoller genutzt werden können“, sagte Dressel.
Der Justiz- und Innensenator streue der Öffentlichkeit Sand in die Augen, sagte Dressel weiter. „Vahldieck erweckt den Eindruck, als könne er alle vom EGMR-Urteil betroffenen Sicherungsverwahrten in die Therapieunterbringung einweisen lassen. Ein Blick ins Gesetz zeigt: Das ist nicht der Fall. Umso wichtiger, dass für die zwingend Freizulassenden der entsprechende staatliche Instrumentenkasten gut bestückt ist.
So lange ganze Züge der Bereitschaftspolizei die Ausputzer spielen müssen, muss man festhalten: Der Senat ist nicht gut vorbereitet.“ Dass die Planungen für die elektronische Fußfessel nicht über das Anfangsstadium hinaus gekommen sind, bezeichnete Dressel als enttäuschend. Auch hier hätte Hamburg – gemeinsam mit den anderen Ländern – schon weiter sein können und müssen.
Sicherungsverwahrung: Neuregelung ist verfassungswidrig
Christiane Schneider, innen- und rechtspolitische Sprecherin sowie stellvertretende Vorsitzende der Fraktion die LINKE, kritisiert die Zustimmung des CDU-Senats zum Therapieunterbringungsgesetz im Bundesrat: „Das Therapieunterbringungsgesetz ist verfassungswidrig. Der Bund hat hierfür keine Gesetzgebungskompetenz. Die präventive Unterbringung zur Vermeidung künftiger Straftaten fällt als Gefahrenabwehrrecht in die Länderkompetenz.“
Neben der formellen Verfassungswidrigkeit greift Schneider insbesondere die Zielrichtung und Umsetzung des Therapieunterbringungsgesetzes sowie den Umgang mit Sicherungsverwahrten generell an: „Der beste Opferschutz besteht in der gelungenen Resozialisierung der Täter. Lebenslange Unterbringung im Zentralkrankenhaus der Untersuchungshaftanstalt ist keine Lösung.“